Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.

 

2. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, werden nachfolgende Stellungnahmen

  1. zur Kenntnis genommen:

1.1 – 1.4, 2.1, 2.3, 3.1 und 3.2

  1. berücksichtigt:

1.5

  1. nicht berücksichtigt:

2.2 und 3.3

 

Die laufenden Nummern sind in der nachstehenden Begründung dargestellt und können ebenfalls der Anlage 3 zu dieser VO/006/2023/1 entnommen werden.

 

3. Der Gemeinderat beschließt, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Plan zur 18. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ mit dazugehöriger Begründung als Satzung.

 


Die Verwaltungsvorlagen VO/006/2023 und VO/006/2023/1 liegen vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 25.01.2023, TOP 12

 

Frau Brodkorb weist darauf hin, dass der Verfahrensordner in der Sitzung vorliegt und für die Ratsmitglieder jederzeit eine Einsichtmöglichkeit besteht.


Abstimmungsergebnis: