Folgende Bekanntgaben der Verwaltung werden vorgetragen:

 

Es liegt ein Antrag einer Bürgerin auf Änderung des Grünpflegekonzeptes der Wildgehölzhecken und Nachpflanzung der abgestorbenen Gehölze vor. Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt und wird in einer der nächsten Sitzungen den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Klagen gegen Baugenehmigung der Windenergieanlagen in Herkentrup abgelehnt

In der letzten Woche hat das OVG Münster nach Auskunft der Investoren die Klagen gegen die Baugenehmigung, bei denen es vorrangig um eine optisch bedrängende Wirkung der Anlagen ging, vollumfänglich abgewiesen und damit die Neuregelungen des „Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ direkt zur Anwendung gebracht.

Da im Herkentruper Fall bei allen Gebäuden ein Abstand der mindestens 2,7-fachen Anlagenhöhe („2,7H“) vorlag, war nach dem Regelfall keine optisch bedrängende Wirkung anzunehmen. Ein Anlass, ausnahmsweise von diesem gesetzlichen Regelfall abzuweichen, konnte das Gericht wohl nicht erkennen. Eine entsprechende Ausnahme wäre aber nach strengen Maßstäben abzuleiten, hier ist insbesondere auch § 2 EEG 2023 zu beachten, der ein überragendes öffentliches Interesse für die Erneuerbaren Energien annimmt.

 

Finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den Windenergieanlagen in Herkentrup

Die Verwaltung ist derzeit dabei eine Vereinbarung nach §6 EEG 2023 mit den Betreibern der Windenergieanlagen zu schließen, nach der wir mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde finanziell an der Energieproduktion beteiligt werden. Neben zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen rechnen wir aus dieser Beteiligung mit ca. 70.000,- EUR/a für die Gemeindekasse. Diese sind nicht zweckgebunden, können uns aber sicherlich die weiteren Aufgaben der Energiewende erleichtern.

 

Photovoltaik auf kommunalen Gebäuden

Im Zuge der geplanten Gründung einer Energiegesellschaft wurde auch für den Photovoltaikausbau auf den Gebäuden des Stromverbundes am 02.02.2023 ein Förderantrag zum NRW-Landesprogramm „progress.nrw – Klimaschutztechnik“ für eine Machbarkeitsstudie, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und ein Messkonzept gestellt. Dabei steht weiterhin das Rathaus im Fokus der Untersuchungen. Laut Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg ist bei positiven Bescheid der Zuwendungsbescheid erfahrungsgemäß innerhalb von zwei bis vier Wochen zu erwarten. Eine Förderung bis zu 90 % ist möglich.

Nach Eingang des Förderbescheides und der entsprechenden Beauftragung kann das Ingenieurbüro unmittelbar mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beginnen. Erste inhaltliche Ergebnisse werden im zweiten Quartal 2023 erwartet.

 

Hundewiese

Die für die Hundewiese vorgesehene Fläche liegt angrenzend an eine ökologische Ausgleichsfläche.  Da Belange des Artenschutzes bei einer Überplanung bzw. Nutzung der Fläche voraussichtlich zu erwarten sind, wird von der Herrichtung einer Fläche als offizielle Hundewiese mit Aufbauten wie Eingangsschleuse und Unterstellhütte abgesehen. Vorgesehen ist nun, die Fläche mit einer, in die Umgebung passenden Zaunanlage einzuzäunen und die Betretung der Fläche zu erlauben. Für den nächsten Sitzungslauf wird der Sachverhalt aufgearbeitet.

 

Radweg entlang der Münsterstraße

In einem Termin mit dem Straßenverkehrsamt und der Bezirksregierung Münster bezüglich der Radverkehrsnutzung im Bereich des Kreisverkehrs Münsterstraße/Schützenstraße wurde angeregt, über die Anlegung eines Radweges/Fahrradstreifens Orts auswärts nachzudenken. Die Verwaltung wird die Machbarkeit im Zuge des zur erarbeitenden Radverkehrskonzeptes prüfen.

 

Frühjahrsempfang der Gemeinde

Nach intensiven Terminabstimmungen steht nun der Termin für den diesjährigen Frühjahrsempfang der Gemeinde fest, zudem der wieder gemeinsam mit den beiden Kirchengemeinden eingeladen wird. Geplant ist Samstag der 29. April ab 16:00 Uhr. Als Ehrengast hat erfreulicherweise Schulministerin Feller zugesagt. Weitere Details werden folgen, dies nur als „save the date“-Hinweis.

 

Karnevalsumzug in Havixbeck am 19.02.2023

Am 19.02.2023 findet im Ortskern von Havixbeck ein Karnevalsumzug statt. Das OHK hat alle notwendigen Anträge bei den jeweils zuständigen Behörden gestellt. Die Gemeindeverwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem OHK und der Polizei ein Sicherheitskonzept für den Karnevalsumzug erarbeitet. Der Karnevalsumzug wird die traditionelle Route nehmen. Start um 14.11 Uhr Im Flothfeld. Zum Abschluss wird es eine Kehraus-Karnevalsparty im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule geben.

 

Karnevalsumzug in Hohenholte am 20.02.2023

Am Samstag, den 18.02.2023 findet der Büttabend statt. Rosenmontag, 20.02.2023 ist der traditionelle Umzug in Hoheholte. Auch hier haben die HO-KA-GE sowie der Festwirt alle notwendigen Anträge gestellt. Nach Ende des Umzuges wird im Zelt weitergefeiert.

 

Sandsteinmuseum

Im Zuge der Bebauungsplanvorbereitungen am Sandsteinmuseum wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass kulturelle Veranstaltungen dort nur bis 20 Uhr stattfinden dürfen. Ausgenommen sind Veranstaltungen zu den Themen Sandstein und Heimat. Ob es bei dieser Entscheidung bleibt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Die Verwaltung ist in Gesprächen.

In Kürze wird die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Ina Scharrenbach den Förderbescheid für die Durchfahrtscheune persönlich in Havixbeck überreichen.

 

Ukraine-Bericht

Der Ukraine-Bericht von Frau Holz ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Haushalt 2023

Mit Verfügung vom 03.02.2023 hat der Kreis Coesfeld mitgeteilt, dass gegen den Haushalt 2023 keine Bedenken bestehen.