Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Stand des Abschichtungsverfahrens zur Kenntnis.


Die Verwaltungsvorlage 081/2013 liegt vor.

 

Zu Beginn der Beratungen wird seitens der Verwaltung die Stellungnahme des NABU Kreisverband Coesfeld vom 17.06.2013 verlesen. Das Schreiben ist als Anlage 6 der Niederschrift beigefügt.

Ferner wird mitgeteilt, dass inzwischen weitere Stellungnahmen von Bürgern bzw. Billerbecker Einwohnern vorliegen, die sich gegen die Ausweisung einer Fläche in der Bauernschaft Poppenbeck wenden. Hierin wird ebenfalls auf artenschutzrechtliche Aspekte, wie z. B. dem Vorkommen des Uhu, Wanderrouten von Wildgänsen sowie Störungen des Fledermauslebensraumes hingewiesen.

 

Danach erläutert Frau Böse den aktuellen Stand der Gespräche mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises Coesfeld. Anlässlich eines Gespräches am 19.06.2013 hat die ULB mitgeteilt, dass sie inzwischen eine Stellungnahme an die Bezirksregierung Münster zum Regionalplan – Teilplan Energie – abgegeben hat. Darin sind alle potentiell für die Nutzung von Windenergie geeigneten Flächen im Kreisgebiet aus fachlicher Sicht beurteilt worden. Insbesondere sind dabei die Kriterien Landschaftsschutz und Artenschutz betrachtet worden. Mittels einer Ampel wurden die Flächen mit grün, gelb oder rot gekennzeichnet.

 

Bei den 3 Flächen in Havixbeck sind die Bereiche in Walingen/Herkentrup und Natrup mit grün, die Fläche in Poppenbeck mit rot bewertet worden. Für die Bewertung rot in Poppenbeck waren Gründe des Landschaftsschutzes und darüber hinaus des Artenschutzes (Vorkommen des Wespenbussards, des Uhus und von Fledermäusen) maßgeblich.

 

Eine Nachfrage bei der Bezirksregierung Münster hinsichtlich der Auswirkungen dieser Stellungnahme hat ergeben, dass alle Münsterlandkreise diese Art von Bewertung vorgenommen haben bzw. noch vornehmen werden. Die mit rot bewerteten Flächen werden nicht als Eignungsflächen in den Regionalplan aufgenommen. Da die Ausweisung der Eignungsflächen aber zukünftig keine Ausschlusswirkung mehr entfaltet, können Gemeinden auch Flächen beplanen, die nicht im Regionalplan ausgewiesen sind.

 

Gleichwohl wurde darauf hingewiesen, dass das Thema Artenschutz zu zeitlich erheblichen Verzögerungen bei der Nutzung von Windenergie führen kann. Sollte im Rahmen der mindestens 1 Jahr dauernden Untersuchung festgestellt werden, dass artenschutzrechtliche Aspekte nicht zur Verhinderung der Planungen führen, sondern durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden können, so müssen diese Maßnahmen vorher durchgeführt werden, und zwar in räumlicher Nähe zum Eingriff. Ferner muss der Nachweis erbracht werden, dass die Maßnahmen wirksam sind, bevor der Eingriff, also die Windkraftanlage, gebaut wird.

 

Nunmehr erläutert Herr Christen vom Büro enveco mittels PowerPoint-Präsentation den aktuellen Stand des Abschichtungsverfahrens. Die PowerPoint-Präsentation ist im Ratsinformation Session als Anlage 5 hinterlegt.

 

Anschließend beantwortet er Detailfragen der Ausschussmitglieder.

 

Bezüglich des Schattenwurfs im Bereich Tilbeck merkt Herr Fohrmann an, dass zwar das Stift Tilbeck nicht mehr im Schattenwurf der geplanten WEA lägen, wohl aber andere Häuser. 

Hierzu wird ausgeführt, dass im Rahmen von Einzelgenehmigungen diese Frage zu prüfen sei.

 

Ausschussmitglied Spüntrup fragt an, ob beim aktuellen Stand des Abschichtungsverfahrens berücksichtigt worden sei, dass sich  das Stift Tilbeck baulich  weiterentwickelt habe und es nicht mehr den Status eines Sonderkrankenhauses habe.

Frau Böse erklärt hierzu, dass der aktuelle Stand der Flächennutzungsplanänderung im Bereich Tilbeck berücksichtigt worden sei.

 

Ausschussmitglied Frau von Hövel fragt, ob schon Gespräche mit der Denkmalbehörde geführt worden seien. Dies wird von Seiten der Verwaltung verneint.

 

Der Ausschussvorsitzende Wilken fragt an, ob es möglich sei, einen Zeit- und Maßnahmeplan aufzustellen, aus dem hervorgeht, was noch an Gesprächen geführt werden müsse und wie die zeitliche Abfolge aussieht. Dies wird seitens der Verwaltung bis zur Ratssitzung zugesagt.