Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Unter dieser Einschränkung empfiehlt der Ausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung

 

1.      die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 BauGB für den Bereich des Grundstückes Josef-Heydt-Str. 20;

 

2.      die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB;

 

3.      die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB;

 

4.      auf die Darstellung eines Baufeldes sowie sonstiger Festsetzungen zum  Maß der baulichen Nutzung soll verzichtet werden.


Die Verwaltungsvorlage 079/2013 liegt vor.

 

Da die konkrete Planung für die Neubebauung des Grundstücks dem Ausschuss noch nicht vorgestellt werden kann, soll durch die Satzung lediglich der Status des unbeplanten Innenbereichs für das ganze Grundstück geschaffen werden. Weitergehende zeichnerische Festsetzungen (z.B. Baufeld) sollen deshalb nicht erfolgen.