Sitzung: 20.06.2013 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 079/2013
Unter dieser Einschränkung empfiehlt der Ausschuss dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt
nach Beratung
1. die
Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung
mit § 2 BauGB für den Bereich des Grundstückes Josef-Heydt-Str. 20;
2. die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13
Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB;
3. die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 34
Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB;
4. auf
die Darstellung eines Baufeldes sowie sonstiger Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung soll verzichtet
werden.
Die Verwaltungsvorlage 079/2013 liegt vor.
Da die konkrete Planung für die Neubebauung des Grundstücks dem Ausschuss noch nicht vorgestellt werden kann, soll durch die Satzung lediglich der Status des unbeplanten Innenbereichs für das ganze Grundstück geschaffen werden. Weitergehende zeichnerische Festsetzungen (z.B. Baufeld) sollen deshalb nicht erfolgen.