Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Hiernach lässt der Ausschussvorsitzende Wilken über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ der Gemeinde Havixbeck. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 076/2013 als Anlage beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.


Die Verwaltungsvorlage 076/2013 liegt vor.

 

Vor Beginn der Sitzung hat vor und auf dem Grundstück der Antragsteller ein Ortstermin stattgefunden.

 

Hierbei hat Herr Bürgermeister Gromöller ein Schreiben von Nachbarn in Empfang genommen, welches er im Ausschuss verliest. Die Eheleute legen Widerspruch gegen die Planänderungen ein, da die  Größe und  Nähe des Objekts für die Widerspruchsführer eine beeinträchtigende Wirkung auf ihr Grundstück hat, zumal dies schon durch andere Nachbarn zugebaut sei.

 

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder ist sich einig, dass die Nachverdichtung in Baugebieten grundsätzlich gefördert werden solle. Herr Skirde stellt die Frage, welche Chance Nachverdichtung in Baugebieten in Zukunft habe, wenn die Nachbarschaft ihr Einvernehmen versage.

 

Der Vorsitzende Wilken betont, dass er für die CDU-Fraktion erklären könne, dass sie Bebauungsplanänderungen nur zustimmen würden, wenn das nachbarschaftliche Einvernehmen bestünde.

 

Auf den Einwand von Herrn Fohrmann, im vorliegenden Fall noch einmal alle Beteiligten unter Hinzuziehung eines Mediators an einen Tisch zu holen, machte Bürgermeister Gromöller deutlich, dass bereits viele Gespräche geführt worden seien und nunmehr eine politische Entscheidung des Gemeinderates erforderlich sei.

 

Herr Eilers schlägt vor, die Frage der Nachverdichtung quartiersweise zu untersuchen.

Frau Böse erklärt hierzu, dass aller Wahrscheinlichkeit kein vollständiger Konsens mit allen Grundstückeigentümern erzielt werden kann. Die Anregungen und Bedenken  müssen sorgfältig geprüft in das Abwägungsverfahren einbezogen werden, damit ein städtebaulich und nachbarschaftlich ausgewogenes Planergebnis erzielt werden kann.


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