Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Planentwurf zu der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit Begründung für die Dauer eines Monats im Rahmen der vorgezogenen (frühzeitigen) Beteiligung Öffentlichkeit- und Behördenbeteiligung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB auszulegen und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und zwar wie in der Anlage 1 und 2 zu dieser VO/141/2022 dargestellt.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/141/2022 liegt vor.

 

Herr Spüntrup fragt, ob das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes nicht schon vor einem Jahr beschlossen wurde. Bürgermeister Möltgen antwortet, dass im Frühjahr lediglich der Aufstellungsbeschluss gefasst worden sei und nunmehr die Verfahrensunterlagen für die frühzeitige Bürgerbeteiligung vorliegen würden.

 

Herr Mach möchte wissen, ob durch die Streichung der Konzentrationsflächen jetzt überall auf dem Gebiet der Gemeinde Havixbeck Windenergieanlagen gebaut werden können. Frau Brodkorb antwortet, dass es jetzt zwar keine Planung für Windenergieflächen mehr gebe, deshalb aber nicht überall Windkraftanlagen errichtet werden können. Andere Regelungen wie z.B. Abstände zur Wohnbebauung müssten bei der Genehmigung durch den Kreis Coesfeld ebenfalls beachtet werden.

 

Herr Ossig ist der Meinung, dass die Vorrangzonen den Sinn hatten, die Errichtung der Windenergieanlagen zu steuern. Bürgermeister Möltgen antwortet, dass das Verfahren in der Vergangenheit fehlerhaft durchgeführt worden sei. Durch höchstrichterliche Beschlüsse entfalle die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes. Es gebe deshalb jetzt keine Steuerungsmöglichkeit mehr.  


Abstimmungsergebnis: