Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Planes zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 BauGB (siehe hierzu auch Anlage 1 zu dieser VO/140/2022).

 

2. Ferner beschließt der Gemeinderat den Planentwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung für die Dauer eines Monats im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB auszulegen, sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB (siehe hierzu ebenfalls Anlage 1 und 2 zu dieser VO/140/2022).

 


Die Verwaltungsvorlage VO/140/2022 liegt vor.

 

Herr Spüntrup wundert sich darüber, dass der Abgrenzungsbereich dem Bereich des städtebaulichen Konzeptes entspricht. Seiner Ansicht nach dürfe die Planung für das Baugebiet nur die Grundstücke umfassen, die von der Gemeinde erworben worden seien. Bürgermeister Möltgen klärt auf, dass die im Beschlussvorschlag dargestellte Vorgehensweise beim Flächennutzungsplan üblich sei. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes entspreche der Abgrenzungsbereich der vertraglich vereinbarten Grenzen.

Herrn Spüntrup ist nicht klar, ob er in diesem Fall befangen sei. Herr Möltgen rät ihm, nicht an der Abstimmung teilzunehmen.

 

Herr Eilers möchte folgende Punkte in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung korrigiert sehen: Auf Seite 4 unter Punkt 6 “Erschließung” müsse das Wort Schützenstraße durch Münsterstraße ersetzt werden. Weiterhin bittet er darum, den Satz, dass die Notzufahrt nach Abschluss der Arbeiten zurückgebaut werden solle, zu streichen. Bürgermeister Möltgen sagt dies zu.

 

Frau Rose merkt an, dass der Punkt 7.3 “Anforderungen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel”, “Insgesamt sind mit der geplanten Änderung die Folgen des Klimawandels nicht unverhältnismäßig stark betroffen.”, ersetzt wird durch die Formulierung: “Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels werden in der Bauleitplanung betrachtet und berücksichtigt. Hierbei werden unter anderem geeignete Maßnahmen zur Beschattung, zur Kühlung und zur Regenrückhaltung geprüft.”

Die Änderung wird in die Begründung aufgenommen.

 

Herr Eilers regt an, auf Seite 1 der Begründung unter Punkt 2 im 2. Absatz das Wort “muss” zu streichen. Der Satz lautet dann: “Vor dem Hintergrund bzw. dem Ziel der Schonung der Ressource „Boden“ wird es voraussichtlich in näherer Zukunft kein weiteres Baugebiet dieser Größenordnung im Gemeindegebiet mehr geben.”


Abstimmungsergebnis: