Startseite
Kalender
Organisation
Mandatsträger
Gremien
Toggle navigation
Rechercheauswahl
RSS-Feed
TOP Ö : Ich weise darauf hin, dass der Wahlausschuss gem. § 2 (3) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Wahlleiters den Ausschlag.
Sitzung:
06.06.2013
Wahlausschuss