Sitzung: 06.06.2013 Wahlausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 069/2013
Der Wahlausschuss
der Gemeinde Havixbeck beschließt für die Kommunalwahl 2014:
1.
Das Gemeindegebiet
von Havixbeck wird in 13 Wahlbezirke eingeteilt. Deren Abgrenzungen werden
entsprechend der tabellarischen Aufstellung der Anlage 1 zu der Verwaltungsvorlage 069/2013 beschlossen.
2.
Dem Kreis Coesfeld
ist die Zusammenfassung der Gemeindewahlbezirke zu zwei Kreiswahlbezirken
vorzuschlagen, deren Abgrenzungen sollten entsprechend der tabellarischen
Aufstellung der Anlage 3 zu der
Verwaltungsvorlage 069/2013 vorgenommen werden.
Die Verwaltungsvorlage 069/2013 liegt vor.
Frau Overmeyer
berichtet, dass verwaltungsseitig geprüft wurde, ob die seit Freitag
vergangener Woche veröffentlichten Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus vom
Eine Rücksprache
beim Kreis Coesfeld ergab, dass die Regelung des § 78 der Kommunalwahlordnung
eindeutig ist. Hiernach ist die vom Landesbetrieb Information und Technik NRW
fortgeschriebene Bevölkerungszahl, Stand
Mit dem
vorgesehenen Puffer von 5 % der Über- und Unterschreitungszahlen ist ausreichend Spielraum, selbst wenn sich
die Einwohnerzahlen in den einzelnen Bezirke noch bis zum Wahltag aufgrund von
Zu- und Wegzügen, Geburten- und Sterbefällen sowie auch der Zensus-Ergebnisse
verändern sollten.
Der Vorsitzende
erklärt auf Nachfrage, dass die vom Landesamt ermittelten Zensus-Zahlen unter www.zensus.it.nrw.de
veröffentlicht und für Jedermann einsehbar sind. Ein entsprechender Link wird
auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck eingetragen.
Zur vorgelegten
Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke und deren Abgrenzungen gibt es von Frau
Schäpers die Anregung, bei zukünftigen Wahlen doch zu überlegen, das Baugebiet
Am Schlautbach als ein Wahlgebiet zu erfassen und keine Zweiteilung
vorzunehmen.
Nach Diskussion im
Ausschuss sollen für die Zukunft hier Überlegungen angestellt werden, wobei zu
berücksichtigen ist, dass Auswirkungen auf angrenzende Wahlgebiete mit
abzuwägen sind. Eventuell würde es dann
zu einer kompletten Neuordnung einiger Bezirke führen.