Der Wahlausschuss der Gemeinde Havixbeck beschließt für die Kommunalwahl 2014:

 

1.      Das Gemeindegebiet von Havixbeck wird in 13 Wahlbezirke eingeteilt. Deren Abgrenzungen werden entsprechend der tabellarischen Aufstellung der Anlage 1 zu der Verwaltungsvorlage 069/2013 beschlossen.

 

2.      Dem Kreis Coesfeld ist die Zusammenfassung der Gemeindewahlbezirke zu zwei Kreiswahlbezirken vorzuschlagen, deren Abgrenzungen sollten entsprechend der tabellarischen Aufstellung der Anlage 3 zu der Verwaltungsvorlage 069/2013 vorgenommen werden.


Die Verwaltungsvorlage 069/2013 liegt vor.

 

Frau Overmeyer berichtet, dass verwaltungsseitig geprüft wurde, ob die seit Freitag vergangener Woche veröffentlichten Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus vom 09. Mai 2011 vom Landesamt als Grundlage für die Einteilung der Wahlbezirke herangezogen werden müssen.

Eine Rücksprache beim Kreis Coesfeld ergab, dass die Regelung des § 78 der Kommunalwahlordnung eindeutig ist. Hiernach ist die vom Landesbetrieb Information und Technik NRW fortgeschriebene Bevölkerungszahl, Stand 30.06.2012, von 11.877 Einwohnern zugrunde zu legen. An den vorgelegten Zahlen aus der Verwaltungsvorlage ändert sich demnach nichts.

Mit dem vorgesehenen Puffer von 5 % der Über- und Unterschreitungszahlen  ist ausreichend Spielraum, selbst wenn sich die Einwohnerzahlen in den einzelnen Bezirke noch bis zum Wahltag aufgrund von Zu- und Wegzügen, Geburten- und Sterbefällen sowie auch der Zensus-Ergebnisse verändern sollten.

Der Vorsitzende erklärt auf Nachfrage, dass die vom Landesamt ermittelten Zensus-Zahlen unter www.zensus.it.nrw.de veröffentlicht und für Jedermann einsehbar sind. Ein entsprechender Link wird auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck eingetragen.

 

Zur vorgelegten Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke und deren Abgrenzungen gibt es von Frau Schäpers die Anregung, bei zukünftigen Wahlen doch zu überlegen, das Baugebiet Am Schlautbach als ein Wahlgebiet zu erfassen und keine Zweiteilung vorzunehmen.

Nach Diskussion im Ausschuss sollen für die Zukunft hier Überlegungen angestellt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass Auswirkungen auf angrenzende Wahlgebiete mit abzuwägen sind. Eventuell  würde es dann zu einer kompletten Neuordnung einiger Bezirke führen.