Herr Webering erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich des Bürgerantrags Hohenholte.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Bezirksregierung Münster wurde in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde am 24.06.2021 angeschrieben und um landesplanerische Stellungnahme gebeten, ob in dem Ortsteil Hohenholte eine Entwicklung von Wohnbaufläche realisiert werden kann.

 

Hierzu hat die Bezirksregierung Münster, Dezernat 32, am 23.07.2021 Stellung genommen. Der Planbereich ist im geltenden Regionalplan Münsterland als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich festgelegt. Eine Entwicklung von im Freiraum gelegenen Ortsteilen ist nur dann möglich, wenn es sich um eine bedarfsgerechte und an den vorhandenen Infrastrukturen ausgerichtete Siedlungsentwicklung handelt.

 

Grundsätzlich steht die Bezirksregierung Münster den Überlegungen positiv gegenüber. Hier ist eine Fläche von 1 bis 2 ha als realistisch anzusehen. Da sich im Norden des Suchraums das Landschaftsschutzgebiet Hohenholte anschließt, muss dieser Aspekt – falls hier die Entwicklung stattfinden soll – in den weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

 

Auf Grundlage der Vorgaben der Regionalplanungsbehörde, Dez. 32, Bezirksregierung Münster, sind nun Gespräche mit Grundstückseigentümern geplant, um eine grundsätzliche Verfügbarkeit zu prüfen. Nachfolgend muss eine weitere landesplanerische Anfrage gestellt werden, an die das Bauleitplanverfahren anschließen kann.