1.  Digitale Ausstattung der Schulen zum Schuljahr 2022/2023

 

Mit Beschluss des Rates vom 10.02.2022 (VO/009/2022) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zu den Möglichkeiten einer digitalen 1 zu 1 – Ausstattung an den Schulen zu erarbeiten. Zunächst wurde hierbei die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II der Anne-Frank-Gesamtschule in den Fokus genommen. Die Konzepterarbeitung befindet sich seitens der Schule sowie des Schulträgers in vollem Gange. Es gilt hierbei nicht nur die Anschaffung der Geräte zu tätigen, sondern auch die dafür notwendige digitale Infrastruktur vorzusehen, Regelungen und Kapazitäten hinsichtlich des Supports zu schaffen und nicht zuletzt hat auf Seiten der Schule die Einbindung in das pädagogische Konzept zu erfolgen, um eine sinnhafte, kontinuierliche und funktionale Einführung in den Unterricht zu gewährleisten. Ebenso sind die Belange der Eltern hinsichtlich einer möglichen finanziellen Beteiligung sorgsam abzuwägen und gleichzeitig gilt es das Vorgehen auch mit der Stadt Billerbeck, welche den dortigen Standort der Anne-Frank-Gesamtschule mit Endgeräten auszustatten hat, abzustimmen. In mehreren Gesprächen zwischen den beteiligten Akteuren der Schule bzw. der Schulträger ist bereits deutlich geworden, dass zur Sicherstellung einer für die Schüler langfristig gewinnbringenden Ausstattung eine Vielzahl von Faktoren und Belange zu berücksichtigen sind. Gleichzeitig verfolgt man gemeinschaftlich das Ziel die digitale Ausstattung der Schüler zügig und für unsere Schülerschaft mit dem größtmöglichen Nutzen voranzubringen. Dass dies einer genauen Planung bedarf und es hierfür nicht den einen idealen Weg gibt, zeigt sich auch daran, dass in der Schullandschaft eine Vielzahl von unterschiedlichen Konzepten im Hinblick auf die Endgeräteausstattung der Schülerschaft verfolgt wird. Dies wurde auch durch das Medienkompetenzzentrum des Kreises Coesfeld, welches in beratender Funktion hinzugezogen wurde, bestätigt. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der AFG, der Schulträger und des Medienkompetenzzentrums wird sich in dieser Woche erneut zusammenfinden, um die weiteren Schritte und sinnvoll realisierbare zeitliche Perspektiven auszuloten.

Es ist beabsichtigt, dem Rat in der dritten Sitzungsfolge ein zwischen den Schule und den Schulträgern abgestimmtes Konzept zur digitalen Ausstattung vorzulegen.

Aufgrund der zu erwartenden Lieferschwierigkeiten wird in der Sitzung des HFA bzw. des Rates bereits in dieser Sitzungsfolge um Mittelfreigabe der in der letzten Sitzungsfolge veranschlagten Mittel in Höhe von 60.500 € für die Ausstattung zunächst eines Jahrgangs gebeten, um eine Handlungsfähigkeit mit Blick auf den Beginn des Schuljahres 2022/2023 zu ermöglichen (VO/036/2022).