Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt, das 1. Teilstück des Radweges im Verlauf der L 874 von der Kreuzung L 874 mit der L 550 („Haus Klute“) bis zur Kreuzung L 874 mit der Stapeler Straße  in Form eines Bürgerradweges durch einen federführenden Bürgerverein unter den folgenden Voraussetzungen auszubauen:

  1. Die konkrete Förderzusage vom Land Nordrhein-Westfalen (Sonderprogramm Bürgerradwege) vorliegt.
  2. Der konkrete Ausbau des 1. Teilstückes unabhängig von der Errichtung der Querungshilfe im Verlauf der L 550 („Bereich Haus Klute“) erfolgen kann (schriftliche Bestätigung des Fördergebers).
  3. Die Gesamtfinanzierung für das 1. Teilstück gesichert ist.
  4. Eine einvernehmliche vertragliche Regelung der Zuständigkeiten zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Bürgerverein zur Umsetzung der Baumaßnahme vorliegt.
  5. Der gesicherte Grunderwerb der für den Radwegebau erforderlichen privaten Flächen unter Berücksichtigung eines verbindlichen Kaufpreises (Bauerlaubniserklärungen) vollzogen ist.
  6. Sämtliche notwendigen Planunterlagen, behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Planfreigaben oder dergleichen nach geltenden Vorschriften sowie privatrechtliche Zustimmungen Dritter durch den Bürgerverein für den 1. Teilabschnitt vorgelegt wurden.
  7. Die Realisierung der über den ersten Teilabschnitt („Haus Klute bis Stapeler Straße) hinausgehenden Bereiche zu einem späteren Zeitpunkt durch den Gemeinderat gesondert beschlossen werden können.
  8. Zuviel ausgezahlte Fördermittel in Bezug auf eine Förderung des gesamten Abschnittes in einer Länge von 3,35 Kilometer oder Teilabschnitte bei Erfordernis zinslos und folgenlos an den Fördergeber zurückgegeben werden können (schriftliche Bestätigung des Fördergebers).
  9. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass für den 1. Teilabschnitt 30.000 € zzgl. der Ökopunkte bereit zu stellen sind. Über die erforderliche Mittelbereitstellung für den Ausbau weiterer Abschnitte ist zu gegebener Zeit ein gesonderter Beschluss zu fassen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/033/2022 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss am 31.03.2022, TOP 7


Abstimmungsergebnis: