Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Bullenstalles als Tretmiststall und einer Fahrsiloanlage, eines Güllehochbehälters mit Zeltabdeckung, einer Biogasanlage mit Gasspeicher und Feststoffeinbringung sowie einer Mistplatte und eines Blockheizkraftwerkes mit Gasaufbereitung gem. § 36 BauGB zu erteilen. Die im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes vorgesehenen Eingrünungen werden auch unter städtebaulichen Aspekten begrüßt.

 

 


Dieser Tagesordnungspunkt sollte ursprünglich im nichtöffentlichen Teil beraten werden, wurde aber aufgrund des Antrages des Herrn Scholz in den öffentlichen Teil verlegt.

Herr Richter erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Beratung teil.

 

Herr Dr. Höfener bittet um weitere Informationen.

Frau Böse zeigt den Lageplan des Bauvorhabens. Weitere Informationen seien der nichtöffentlichen VO/021/2022 zu entnehmen.

 

Herr Dr. Höfener erklärt, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus folgenden Gründen mit dem gemeindlichen Einvernehmen sehr schwer tun:

-          Die Immissionswerte würden deutlich überschritten.

-          Die Verkehrssituation in dem gefährlichen Kurvenbereich

-          Der landschaftspflegerische Begleitplan – durch vorzunehmende Anpflanzungen gebe es einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild

 

Herr Spüntrup ist der Meinung, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht versagt werden könne, da die Immissionen intensiv vom Kreis Coesfeld geprüft werden und als genehmigungsfähig angesehen werden. Auch der dritte Punkt – landschaftspflegerisches Begleitgrün – sei nun, wie gefordert, vorgelegt worden. Deshalb sei das Einvernehmen zu erteilen.

 

Herr Eilers teilt mit, dass die SPD-Fraktion wegen der Verkehrssituation nicht zustimmen könne. Es habe an dieser Stelle bereits schwere Unfälle gegeben. Er fragt, ob die Errichtung des Bullenmaststalles nicht auf der anderen Straßenseite möglich sei.

 

Herr Kleefisch betont, dass das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen sei, wenn es genehmigungsfähig ist.

 

Frau Böse erläutert, dass es wegen des Querungsverkehrs Kontakt mit dem Kreis Coesfeld gegeben habe. Aufgrund der Antragsunterlagen habe die Kreisverwaltung keine Bedenken.

Sodann erklärt sie, wann nach dem Baugesetzbuch das Einvernehmen versagt werden kann. Öffentliche Belange, die der Maßnahme widersprechen, seien hier nicht zu erkennen. Die Anlage sei genehmigungsfähig. Insofern sei das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Herr Dr. Höfener vergleicht die Verkehrssituation mit der Kita Schützenstraße. Er ist der Meinung, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Er regt an, dass die Verwaltung mit dem Antragsteller in Kontakt treten solle, die Anlage an anderer Stelle zu bauen.


Abstimmungsergebnis: