Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Schaffung von Räumlichkeiten in Form eines sog. „Bürgerforums“ als Multifunktionsraum in der Ortsmitte von Havixbeck und mit unmittelbarer baulicher Verbindung mit dem Rathaus ein wesentlicher Beitrag zur Belebung des Ortskerns, als erweitertes Angebot für die vielfältige Nutzung durch Vereine, für kulturelle und politische Akteure sowie die interessierte Bürgerschaft geschaffen werden kann. Durch die im Zusammenhang mögliche Schaffung von Erweiterungsflächen für das Rathaus kann auf die bisherige separate externe Anmietung von Büroflächen verzichtet werden.

Aus diesem Grunde fasst der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss die Ortsmitte durch ein Bürgerforum weiterzuentwickeln und gleichzeitig eine Verbesserung des Raummanagements der Gemeindeverwaltung zu erreichen.

Zur Umsetzung dieses Grundsatzbeschlusses sowie zur Vorbereitung und weiteren Qualifizierung der Planungen wird die Verwaltung beauftragt, folgende Schritte vorzunehmen:

 

1.      Auf der Grundlage der in der Sitzung des Gemeinderates vom 09.12.2021 vorgestellten Planvariante 3 der Machbarkeitsstudie (vgl. VO/144/2021 mit Anlagen 1-4) ist zur weiteren Qualifizierung der Planung die Ausschreibung der notwendigen Architekten- und Ingenieurleistungen vorzunehmen. Hierbei soll eine Staffelbeauftragung berücksichtigt werden, so dass der Gemeinderat jederzeit die Möglichkeit des Nachsteuerns behält.

Die Überprüfung der Arbeitsplätze auf zukünftige neue Arbeitsformen hat ergeben, dass weitere Einsparungen von Büroflächen nicht zu erwarten sind.

2.      Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass nach Darstellung der Verwaltung (vgl. Anlage 4 der VO) die laufenden finanziellen Belastungen der Gemeinde durch dieses Projekt tragbar sind. Auf der Grundlage des in der Machbarkeitsstudie dargestellten Kostenrahmens werden die notwendigen Finanzmittel beginnend mit dem Haushaltsplan 2022 bereitgestellt.

 

3.      Die Möglichkeiten einer finanziellen Förderung durch Dritte sind durch die Verwaltung detailliert zu prüfen, wobei der Gemeinderat über die Prüfergebnisse im Einzelnen zu informieren ist.

4.      Schon jetzt wird festgelegt, dass der möglichst wirtschaftlichste Weg für die Umsetzung zu wählen ist, und zwar unter Berücksichtigung von Effekten wie Fördermöglichkeiten, Negativzinsen, Mietersparnisse.

5.      Die Vorbereitung sollen so zeitnah erfolgen, dass idealerweise mit einem Baubeginn 2023 und einer Fertigstellung 2025 zu rechnen ist, wobei die Bauzeit je nach Finanzierungsmöglichkeit zu optimieren ist.

Die Fachausschüsse sind zu gegebener Zeit an den weiteren Planungsschritten zu beteiligen, wie zum Beispiel Gestaltungskonzept, Raumprogramm, Ausstattung (u.a. energetische, technische und schaltechnische Standards) und Finanzierungsmodelle.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/002/2022 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss am 03.02.2022, TOP 5

 

Herr Kleefisch teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Kritik an der Bewertung der Baukosten ernst genommen habe. Die vorgelegten Zahlen würden nicht angezweifelt. Allerdings sei die CDU-Fraktion der Meinung, dass dieses Projekt nicht finanzierbar sei. Zukünftige neue Anforderungen an den Klimaschutz und das EEG würden den Neubau noch teurer machen. Man solle zunächst bedenken, ob man sich das wirklich leisten wolle.

Bürgermeister Möltgen antwortet, dass es natürlich Kostensteigerungen geben könne. Mögliche Fördermittel seien aber auch noch nicht berücksichtigt. Herr Möltgen sieht noch Diskussionsbedarf in der Sache, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Planungen konkreter sind.

 


Abstimmungsergebnis: