Sitzung: 10.02.2022 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 9, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/002/2022
Der Gemeinderat
beschließt folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die
Schaffung von Räumlichkeiten in Form eines sog. „Bürgerforums“ als
Multifunktionsraum in der Ortsmitte von Havixbeck und mit unmittelbarer
baulicher Verbindung mit dem Rathaus ein wesentlicher Beitrag zur Belebung des
Ortskerns, als erweitertes Angebot für die vielfältige Nutzung durch Vereine,
für kulturelle und politische Akteure sowie die interessierte Bürgerschaft
geschaffen werden kann. Durch die im Zusammenhang mögliche Schaffung von
Erweiterungsflächen für das Rathaus kann auf die bisherige separate externe
Anmietung von Büroflächen verzichtet werden.
Aus diesem Grunde fasst der Gemeinderat den
Grundsatzbeschluss die Ortsmitte durch ein Bürgerforum weiterzuentwickeln und
gleichzeitig eine Verbesserung des Raummanagements der Gemeindeverwaltung zu
erreichen.
Zur Umsetzung dieses
Grundsatzbeschlusses sowie zur Vorbereitung und weiteren Qualifizierung der
Planungen wird die Verwaltung beauftragt, folgende Schritte vorzunehmen:
1.
Auf
der Grundlage der in der Sitzung des Gemeinderates vom 09.12.2021 vorgestellten
Planvariante 3 der Machbarkeitsstudie (vgl. VO/144/2021 mit Anlagen 1-4) ist
zur weiteren Qualifizierung der Planung die Ausschreibung der notwendigen
Architekten- und Ingenieurleistungen vorzunehmen. Hierbei soll eine
Staffelbeauftragung berücksichtigt werden, so dass der Gemeinderat jederzeit
die Möglichkeit des Nachsteuerns behält.
Die
Überprüfung der Arbeitsplätze auf zukünftige neue Arbeitsformen hat ergeben,
dass weitere Einsparungen von Büroflächen nicht zu erwarten sind.
2.
Der
Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass nach Darstellung der Verwaltung (vgl.
Anlage 4 der VO) die laufenden finanziellen Belastungen der Gemeinde durch
dieses Projekt tragbar sind. Auf der Grundlage des in der Machbarkeitsstudie
dargestellten Kostenrahmens werden die notwendigen Finanzmittel beginnend mit
dem Haushaltsplan 2022 bereitgestellt.
3.
Die
Möglichkeiten einer finanziellen Förderung durch Dritte sind durch die Verwaltung
detailliert zu prüfen, wobei der Gemeinderat über die Prüfergebnisse im
Einzelnen zu informieren ist.
4.
Schon
jetzt wird festgelegt, dass der möglichst wirtschaftlichste Weg für die
Umsetzung zu wählen ist, und zwar unter Berücksichtigung von Effekten wie
Fördermöglichkeiten, Negativzinsen, Mietersparnisse.
5.
Die
Vorbereitung sollen so zeitnah erfolgen, dass idealerweise mit einem Baubeginn
2023 und einer Fertigstellung 2025 zu rechnen ist, wobei die Bauzeit je nach
Finanzierungsmöglichkeit zu optimieren ist.
Die Fachausschüsse sind zu gegebener Zeit
an den weiteren Planungsschritten zu beteiligen, wie zum Beispiel
Gestaltungskonzept, Raumprogramm, Ausstattung (u.a. energetische, technische
und schaltechnische Standards) und Finanzierungsmodelle.
Die Verwaltungsvorlage VO/002/2022 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss am 03.02.2022, TOP 5
Herr Kleefisch teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Kritik an der Bewertung der Baukosten ernst genommen habe. Die vorgelegten Zahlen würden nicht angezweifelt. Allerdings sei die CDU-Fraktion der Meinung, dass dieses Projekt nicht finanzierbar sei. Zukünftige neue Anforderungen an den Klimaschutz und das EEG würden den Neubau noch teurer machen. Man solle zunächst bedenken, ob man sich das wirklich leisten wolle.
Bürgermeister Möltgen antwortet, dass es natürlich Kostensteigerungen geben könne. Mögliche Fördermittel seien aber auch noch nicht berücksichtigt. Herr Möltgen sieht noch Diskussionsbedarf in der Sache, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Planungen konkreter sind.
Abstimmungsergebnis: