Sitzung: 10.02.2022 Gemeinderat
Es liegen
Anfragen der CDU- und der FDP-Fraktion vor.
Anfrage des Herrn Spüntrup von der CDU-Fraktion zur Beantwortung von Bürgeranträgen
Zwei Tage
vor der Oktoberratssitzung am 07.10.2021 hat mich die Firma Thomas Bußmann über
die persönliche Abgabe eines Bürgerantrages an den Bürgermeister zum Erwerb
eines Gewerbegrundstückes informiert.
In der zuvor
genannten Ratssitzung wurde der Bürgerantrag nicht verlesen.
Auf meine
direkte Nachfrage warum der Bürgerantrag nicht verlesen wurde, haben Sie mir
zugesichert, diesen dennoch in die Ausschüsse zu verweisen. Dies ist für
folgende Sitzungsrunde November nicht passiert.
In der
Ratssitzung am 09.12.2021 wurde der Antrag in Verbindung mit meiner Nachfrage
aus der Oktoberratssitzung bekanntgegeben. Offensichtlich wurde der Antrag in
der Verwaltung nicht bearbeitet und dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung zum
26.01.2022 nicht zur Verfügung gestellt.
Fragen:
1.
Erhalten Bürger für eingegangene Anträge eine Eingangsbestätigung?
2.
Welche maximale Zeitspanne für die Bearbeitung von Bürgeranträgen hält der
Bürgermeister für bürgerfreundlich?
3. Ist die
oben genannte Vorgehensweise z.B. vor dem Hintergrund der Geschäftsordnung
zulässig ?
Antworten der Verwaltung:
Zu Frage 1:
In der Regel
werden Eingangsbestätigungen gegeben. Da der genannte Antrag jedoch persönlich
eingereicht und auf einen Eingangsvermerk auf der Durchschrift verzichtet
wurde, erfolgte keine erneute Eingangsbestätigung.
Zu Frage 2:
Bei der
Frage nach der maximalen Bearbeitungsspanne zwischen Antrag und Beratung kommt
es auf die Frage der Bürgerfreundlichkeit nicht an. Vielmehr stellt sich die
Frage, wann eine Angelegenheit beratungsreif vorbereitet werden kann. Im vorliegenden Fall, bei dem es um den
Erwerb eines Gewerbegrundstückes im Gebiet des zukünftigen Technologieparkes
geht, wurde schon im Rahmen des ebenfalls in der Oktobersitzung behandelten LOI
die Notwendigkeit zu Ausdruck gebracht, für weitere Gewerbebetriebe
Ersatzflächen auszuweisen. In diesem Sinne ist ebenfalls in der Oktobersitzung
ein gleichlautender Antrag der CDU-Fraktion bekannt gegeben worden. Unmittelbar
in der nächsten Sitzungsfolge wurde der CDU-Antrag (TOP 37) behandelt. Erst
jetzt, und zwar in der heutigen Sitzung unter TOP 17 wird der notwendige
politische Beschluss zur Entwicklung alternativer Gewerbeflächen gefasst, so
dass auch erst jetzt ein substanzieller Umgang mit dem Bürgerantrag möglich
ist.
Über die
Frage der Ausweisung von Alternativflächen ist vielfältig öffentlich berichtet
worden. Im Übrigen sind wir davon ausgegangen, dass die eingangs der Frage
aufgezeigte persönliche Kontaktaufnahme des Antragstellers mit dem fragenden
CDU-Ratsmitglied auch hinsichtlich des Austausches über die öffentlich
zugängliche Verfahrensfolge fortbestanden hat.
Zu Frage 3:
Ja; obwohl
der Antrag formal nicht den Erfordernissen nach § 25 GO entspricht und es sich
darüber hinaus auch nicht um eine Anregung im Sinne von § 24 GO handelt, wurde
in der Vergangenheit in ähnlich gelagerten Fällen seitens der Verwaltung die
Angelegenheit dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Hinsichtlich der dabei
maßgeblichen Zeitabfolgen verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 2.
Die
FDP-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Anfrage im öffentlichen Teil der
anstehenden Ratssitzung:
Gemäß Ratsbeschluss vom 06.12.2018 hat sich der
Landwirtschaftliche Ortsverein Havixbeck-Hohenholte verpflichtet, die
nicht-förderfähigen Adresspunkte im Außenbereich der Gemeinde Havixbeck mit
einem Glasfaseranschluss zu versorgen. Der Eigenanteil der Gemeinde an den
Förderantrag ist an diese Zusage geknüpft worden.
1. Wie ist hier der Sachstand?
2. Kann davon ausgegangen werden, dass der
gesamte Außenbereich zeitnah mit dem geförderten Ausbau eine Anbindung an das
Glasfasernetz erhalten wird?
Antwort des Verein zur Förderung des Außenbereichs von
Havixbeck e.V. Landwirtschaftlicher Ortsverein Havixbeck-Hohenholte:
Zu den Fragen der FDP-Fraktion
möchten wir seitens unseres Vereins Folgendes erklären:
zu 1. Wie ist hier der Sachstand?
Aktuell sind die Unterzeichner im
Auftrag des Vorstands im Gespräch mit Telekommunikations-unternehmen zur
Versorgung der Anschlüsse, die von der Förderung durch Bundes- und Landesmittel
nicht betroffen sein werden. Erste Angebote liegen bereits vor. Über diese gilt
es aktuell zu verhandeln.
Außerdem sind wir mit den
Unternehmen in enger Abstimmung, da zum einen unsere Ortskenntnis für die
Unternehmen von Nutzen ist. Zum anderen hat unsere intensive Vorarbeit im
Verein die Nachfragebündelungen, die für den nicht förderfähigen Bereich noch
durchgeführt werden müssten, zum großen Teil obsolet gemacht.
Aktuell arbeiten wir Unterlagen
aus, auf deren Basis in der Mitte der kommenden Woche die Angebote
nachverhandelt werden können.
Zu 2. Kann davon ausgegangen
werden, dass der gesamte Außenbereich zeitnah mit dem geförderten Ausbau eine
Anbindung an das Glasfasernetz erhalten wird?
Diese Frage kann weder mit Ja oder
mit Nein beantwortet werden, da „zeitnah“ zu allgemein ist.
Bemerkung: Es kann nach aktuellem
Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass mit den zur Verfügung stehenden
Mitteln der gesamte Außenbereich mit einer Glasfaser-Infrastruktur versorgt
werden kann und wird. Grundsätzlich ist das Ziel, förderfähigen und
nicht-förderfähigen Bereich gleichzeitig auszubauen, sodass die Versorgung
insgesamt abgeschlossen werden kann.
Für Rückfragen stehen die
Unterzeichner jederzeit gerne zur Verfügung.
André Kückmann Hubertus Spüntrup
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender