Die Verwaltungsvorlage VO/003 liegt vor.

Die Verwaltungsvorlage wurde im Ausschuss  für Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit am 27.01.2022 unter TOP 9 und im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 01.02.2022 unter TOP 8 vorberaten.

Die Verwaltungsvorlage wurde im UA am 27.01.2022 zurückgestellt.  Die noch ungeklärten Fragen sollen im HFA beantwortet werden und der Beschluss anschließend beraten werden.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren eingehend den Beschlussvorschlag.

Herr Spüntrup fragt nach dem aktuellen Planungsstand. Herr Wientges berichtet daraufhin, dass die Fördergelder beantragt seien. Die Planung müsse final noch mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen abgesprochen werden und die liegenschaftlichen Voraussetzungen müssten gegeben sein. Die Überprüfung der Kostenschätzung des Antragsteller seitens des Fachbereichs III hat eine Summe von ca. 330.000,00 € brutto ergeben. Dieses sei aus Sicht des Fachbereichs günstig kalkuliert. Herr Wientges weist darauf hin, dass der Antragsteller Eigenleistungen bei dem Projekt in Abzug gebracht habe. Ob diese erbracht werden können, könne von Seiten der Verwaltung nicht geprüft werden; hier müsse man dem Antragsteller Vertrauen schenken.

Herr Eilers wünscht mehr Erklärungen, was die Eigenleistungen beinhalten. Herr Spüntrup schildert daraufhin, dass die Eigenleistungen aus der Nachbarschaft kämen. So können u. a. Erdbauarbeiten geleistet werden.

Der Radweg sei zu begrüßen, so Herr Dr. Höfener und bittet die Verwaltung um eine Kostenübersicht bis zur nächsten Fraktionssitzung. Herr Wientges sichert diese zu.

Herr Eilers erkundigt sich nach Haftungsfragen. Bürgermeister Möltgen bemerkt, dass Ansprechpartner für den Fördergeber die Kommune sei. Es müsse noch eine einvernehmliche vertragliche Regelung der Zuständigkeiten zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Bürgerverein zur Umsetzung der Baumaßnahme getroffen werden.

Bürgermeister Möltgen schlägt vor, jetzt nicht darüber zu entscheiden, sondern die Beschlussfassung in den Rat zu verschieben.

 

Die Verwaltungsvorlage wird ohne Beschlussfassung in den Rat verschoben.