Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Aufstellung eines Planes zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Normalverfahren mit dem Ziel der Entwicklung einer gewerblichen Baufläche südlich des Gewerbegebietes Lütkefeld. Ferner beschließt der Gemeinderat, die im gültigen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesene aber nicht in Anspruch genommene Fläche östlich des Baugebietes Habichtsbach II zugunsten des Freiraumes zurückzunehmen und den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern (vgl. Anlage 1 zur VO/017/2022)

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO(017/2022 liegt vor.

 

Zunächst erläutert Frau Böse, warum die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Da die Bauflächen begrenzt sind, führt es dazu, Bauflächen an anderen Stellen aufzugeben, um eine größere geeignete Fläche zu bekommen. Die Fläche Lütke Feld scheint deutlich geeigneter. Deshalb solle der Flächentausch auf den Weg gebracht werden.

 

Herr Eilers ist der Meinung, dass die andere Fläche am Habichtsbach 2 eigentlich nicht mehr zur Verfügung stehe. Er regt an, den Zuschnitt der Fläche am Lütke Feld zu verändern, damit nicht ein schmaler Streifen übrig bleibe.

 

Frau Böse antwortet, dass es sich hier um eine Systemskizze handele. Ein anderer Zuschnitt ist möglich.
Bürgermeister Möltgen ergänzt, dass liegenschaftliche Verhandlungen noch geführt werden müssen.
Frau Böse teilt weiterhin mit, dass die Bezirksregierung informiert werden müsse, wo das Gebiet entsteht, damit die Verwaltung mit der Planung beginnen könne. 


Abstimmungsergebnis: