Sitzung: 01.02.2022 Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/013/2022
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung
der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse,
den Entwurf des Bebauungsplanes „Burg Hülshoff“ mit Begründung und
Umweltbericht gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage VO/013/2022 liegt vor.
Ordnungsziffer 1:
Schreiben von dem
Ordnungsamt der Gemeinde Havixbeck vom 05.07.2021 –
siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ordnungsziffer 4:
Schreiben von LWL
Archäologie für Westfalen (Außenstelle Münster) vom 06.07.2021 – siehe Anlage 3 zur
VO/013/2022 –
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ordnungsziffer 5:
Schreiben von
Gelsenwasser AG vom 12.07.2021 – siehe Anlage 3
zur VO/013/2022 –
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ordnungsziffer 7:
Schreiben von Bezirksregierung
Münster Dezernat 52 – Bodenschutz vom 15.07.2021
– siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken werden zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ordnungsziffer 13:
Schreiben von Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 29.07.2021 –
siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Herr Dirks fragt,
ob mit Straßen.NRW über eine Geschwindigkeitsbegrenzung gesprochen worden sei?
Frau Böse teilt
mit, dass dies nicht der Fall ist.
Herr Eilers möchte
wissen, wer den Bau durchführen wird.
Frau Böse antwortet, dass der Landesbetrieb dies tun werde bei einer
vertraglichen Regelung mit dem Center of Literature und der Gemeinde Havixbeck.
Ordnungsziffer 14:
Schreiben
von Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen vom 30.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022
–
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken werden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ordnungsziffer 15:
Schreiben von Kreis
Coesfeld vom 18.08.2021 – siehe Anlage 3 zur
VO/013/2022 –
Stellungnahmen zu
den einzelnen Bereichen:
► Zu
Bauaufsicht:
1. Wie in der Begründung ausgeführt, ist für den
Bereich der Villa Schonebeck (SO 1) temporäre Wohnnutzungen (Boardinghouse) im
Kontext des Literaturzentrums zulässig. Hiermit sollen die planungsrechtlichen
Grundlagen für die Etablierung einer temporären Wohnnutzung im Kontext eines
Residenzprogramms für Studenten am Standort der Burg Hülshoff geschaffen
werden. Zur klareren Definition wird die Festsetzung dahingehend konkretisiert
dass in den mit SO1 gekennzeichneten Bereichen über allgemein zulässigen
Nutzungen hinaus temporäre Wohnnutzungen im Sinne eines Boardinghouse im
Kontext des Literaturzentrums zulässig sind.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird
berücksichtigt.
2. Der Hinweis auf die Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen über
gewerblich genutzten Stellplatzanlagen gem. BauO NRW wird zur Kenntnis
genommen.
Um eine Ausnahme/Befreiung von den Regelungen der
Bauordnung vorzubereiten, werden entsprechende Ausführungen in die Begründung
zum Bebauungsplan aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird
berücksichtigt.
3. Der Hinweis auf die Festsetzung 2.1 und die dort
definierte Traufhöhe wird zur Kenntnis genommen. Mangels Festsetzung einer
Traufhöhe wird die Definition aus den Festsetzungen gestrichen.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird
berücksichtigt.
4. Die Anregung bzgl. der Festsetzung 1.3 wird berücksichtigt. Zur Vermeidung
von Unklarheiten wird die Festsetzung dahingehend ergänzt, dass der
Gartenbaubetrieb neben den unter 1.1 genannten Nutzungen zulässig ist.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird
berücksichtigt.
►
Zu Immissionsschutz:
Die Anregung, im Bebauungsplan den Schutzanspruch
des festgesetzten Sondergebietes festzulegen, wird berücksichtigt. Die
Begründung wird entsprechend ergänzt.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird
berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Herr Niehoff fragt,
ob es möglich sei, auf dem Parkplatz eine Photovoltaikanlage zu errichten
anstatt Bäume im Ortskern zu fällen.
Frau Böse antwortet, dass Bäume auf dem Parkplatz gepflanzt
werden sollen. Auf eine Photovoltaikanlage werde aus denkmalpflegerischen
Gesichtspunkten verzichtet.
►
Zu Untere Naturschutzbehörde:
Die Anregung, dass die mit der Planung
verbundene Eingriffsbewertung sowie der artenschutzrechtliche Fachbeitrag zu
konkretisieren sind, wird berücksichtigt. Entsprechende Unterlagen wurden
zwischenzeitlich erarbeitet.
Die Hinweise zur Eingriffsregelung werden
zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird
berücksichtigt.
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
►
Zu Untere Bodenschutzbehörde:
Der Hinweis, dass
aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde grundsätzlich keine Bedenken gegen die
Planung bestehen, wird zur Kenntnis genommen.
Die Anregung, die
schutzwürdigen Böden bei der
Beschreibung und Ermittlung der Erheblichkeit der Auswirkungen sowie bei
der Kompensation stärker herauszustellen und entsprechend mit einem
Korrekturfaktor in der Eingriffsbilanz zu berücksichtigen, wird im vorliegenden
Fall nicht gefolgt. Die schutzwürdigen Böden befinden sich im westlichen Teil
des Plangebietes. Hier trifft der Bebauungsplan jedoch im Wesentlichen lediglich
Festsetzungen zur Sicherung der vorhandenen Nutzungen. Von daher ist die
Verwendung eines Korrekturfaktors hier nicht angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Anregung wird nicht
berücksichtigt.
►
Zu Brandschutzdienststelle:
Die Hinweise zu den erforderlichen
Löschwassermengen und dem vorhandenen Löschwasserangebot werden zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Bis zum Satzungsbeschluss wird in Abstimmung mit
der zuständigen Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld ein Konzept zur
Sicherung einer ausreichenden Löschwassermenge erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird
berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Aufgrund der
Außenbereichslage der Burg Hülshoff unterliegt diese der ortsgebundenen Alarm-
und Ausrückeordnung für die Gemeinde Havixbeck. Hier ist vermerkt, dass bei
einem Brand o.ä. neben dem Löschzug Havixbeck (komplett) auch der komplette
Löschzug Roxel benachrichtigt wird und somit beide Feuerwehren ausrücken.
Zusätzlich wird auch automatisch eine Drehleiter aus Münster angefordert.
Die Hinweise zu den
notwendigen Rettungswegen insbesondere der vorgesehenen ergänzenden Bauten
werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des im Zuge der Baugenehmigungsverfahrens
zu erstellenden Brandschutzkonzeptes berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise auf die
notwendigen Feuerwehrzufahrten und deren Kennzeichnung sowie die Zugänglichkeit
des Geländes für die Feuerwehr werden zur Kenntnis genommen.
Diese betreffen jedoch
nicht die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und werden im Rahmen der
bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren in die Planung einbezogen.
Beschlussvorschlag:
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise auf die
notwendigen Aufstell- und Bewegungsfläche der Saugstelle an der Gräfte der Burg
und deren Kennzeichnung und Zugänglichkeit werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Keine Anregungen / Hinweise von Trägern
öffentlicher Belange / Nachbargemeinden:
- PLEdoc GmbH, Schreiben vom 02.07.2021
- Amprion GmbH, Schreiben vom 06.07.2021
- Deutsche Telekom Technik GmbH,
Schreiben vom 06.07.2021
- Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Coesfeld, Schreiben vom 05.07.2021
- Bezirksregierung Münster Dez. 33,
Ländliche Entwicklung/Bodenordnung, Schreiben vom 13.07.2021
- Emschergenossenschaft/Lippeverband,
Schreiben vom 15.07.2021
- Die Autobahn GmbH des Bundes,
Niederlassung Westfalen, Schreiben vom 20.07.2021
- Industrie- und Handelskammer Nord
Westfalen, Schreiben vom 21.07.2021
- Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 22.07.2021
- Landeskirchenamt, Schreiben vom
02.08.2021
- Handwerkskammer, Schreiben vom
05.08.2021
- LWL Amt für Denkmalpflege, Schreiben
vom 12.08.2021 und 20.10.2021
- Gemeinde Altenberge, Schreiben vom
06.07.2021
- Gemeinde Senden, Schreiben vom
01.07.2021
- Gemeinde Nottuln, Schreiben vom
09.07.2021
- Stadt Münster, Schreiben vom 21.07.2021
Herr Dirks fragt, ob der Beschluss die Gaststätte in der Villa Schonebeck enthalten müsse. Frau Böse antwortet, dass die Gastronomie nur durch die Studierenden, die dort wohnen, genutzt werden solle.
Abstimmungsergebnis: