Sitzung: 18.04.2013 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Der Bauzaun am Bahnhof am Abrissgebäude ist umgefallen? Wer ist für diesen zuständig?
Antwort der Verwaltung:
Der Zaun fällt in die Zuständigkeit des Bauherrn bzw. der Deutschen Bundesbahn (die Gemeinde ist dafür nicht verantwortlich).