Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur erfolgten zweiten Offenlage gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis und beschließt unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander entsprechend den vorlaufend erfolgten Einzelbeschlüssen zu den Ordnungsnummern 5,10 und 13 die 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Masbeck – Teil 1“ mit dazugehöriger Begründung als Satzung und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 der VO/115/2021 beigefügten Entwürfe. Die Ergebnisse der bereits erfolgten ersten Offenlage gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB werden dabei berücksichtigt.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/115/2021 liegt vor.

 

Zunächst wird über die einzelnen Ordnungsziffern einzeln abgestimmt.

 

Ordnungsziffer 5:

 

Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 12.10.2021 – siehe Anlage 3 zu VO/115/2021 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis, dass durch die Planung Belange der  Bundeswehr berührt, jedoch nicht beeinträchtigt  werden und vorbehaltlich der gleichbleibenden  Rechtslage die Bundeswehr keine Einwände äußert, wird zur Kenntnis genommen.  

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Ordnungsziffer 10:

 

Schreiben der Bezirksregierung Münster, Dez. 52, Abfallwirtschaft vom 22.10.2021 – siehe Anlage 3 zu VO/115/2021 –

 

1. Vermeidung von Neuversiegelung:

Beschlussvorschlag:

Die Bedenken gegen die vorliegende Planänderung werden zurückgewiesen

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

2. Teilkompensation:

 

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise zur Gestaltung möglicher Kompensationsmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

3. Gestaltung der Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen

 

Beschlussvorschlag: 

Der Hinweis auf eine mögliche Gestaltung der  Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen wird  zur Kenntnis genommen, jedoch nicht in die  Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Ordnungsziffer 13:

 

Schreiben vom Kampfmittelräumdienst, Bezirksregierung Arnsberg, vom 26.10.2021 (04.08.2020) – siehe Anlage 3 zu VO/115/2021 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis, dass vorab keine Maßnahmen erforderlich sind, da keine erkennbare Belastung vorliegt, wird zur Kenntnis genommen. 

Die bei Bauvorhaben zu beachtenden Hinweisen  werden zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis ist auf der Planurkunde des Bebauungsplanes bereits enthalten.  

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 


Abstimmungsergebnis: