Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Hohenholte“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB, und zwar die  Erweiterung der bebaubaren Fläche im westlichen Bereich des Grundstücks Flur 40, Flurstück 233 der Gemarkung Havixbeck

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage 048/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Erweiterung der westlichen Baugrenze, wie sie in dem als Anlage 2 der Verwaltungsvorlage 048/2013 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Diese Änderungen werden als Satzung beschlossen.


Die Verwaltungsvorlage 048/2013 liegt vor.

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Zusammenhang mit dem TOP 8 beraten. Herr Eilers stellt den Antrag, die Bebauungsplanung und die Gestaltung des Feuerwehrgerätehauses dem Gestaltungsbeirat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 2 Stimmen, Nein: 7 Stimmen, Enthaltungen: 1 Stimme

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Frau Böse trägt vor, dass die Eigentümer der Nachbargrundstücke sowohl der Baugrenzenerweiterung, als auch den Abweichungen bei der Außenfassade zugestimmt haben.

 

Da die Beratungen zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses zu keinem abschließenden Ergebnis führten, wird nach kurzer Beratung nur über die Baugrenzen abgestimmt.