Frau Brinkforth-Kemper berichtet, dass der Parkplatz am „Blick“ mit Salz gestreut wurde. Gibt es hier eine Regelung?

 

Antwort der Verwaltung:

Bei der genannten Fläche handelt es sich um eine Privatfläche. Nach § 3 (2) der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde ist auf Parkplätzen in unmittelbarer Nähe von Einzelhandelsgeschäften, die von jedermann angefahren werden können und die von Kunden regelmäßig mit Einkaufswagen befahren werden, der Einsatz auftauender Stoffe für die Winterwartung im Bereich der Fahrgassen sowie der Parkflächen zugelassen.