Herr Messing bezieht sich auf eine Anfrage aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses. Hier wurde auf eine Anfrage nach Schadensersatz bei Schäden durch unerlaubte Tausalzverwendung geantwortet, dass Einzelfälle geprüft werden. Erfolgt hierzu eine weitergehende Beantwortung?

 

Antwort der Verwaltung:

Wenn nach dem Winter Schäden an den kommunalen Straßen und Wegen festgestellt werden, die eindeutig auf die Verwendung von Streusalz zurückzuführen sind, wird sich die Gemeinde an den Verursacher zwecks Schadensersatzes wenden. Hierbei besteht jedoch die Schwierigkeit der Beweisführung.