Sitzung: 27.02.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Die Finanzaufsicht des Kreises Coesfeld hat
mit Schreiben vom 14.01.2013 die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn vor
Rechtskraft des Haushalts 2013 erteilt. Wörtlich heißt es in der von
Kreisdirektor Gilbeau unterzeichneten Verfügung:
„Angesichts
des vorstehenden Sachverhaltes werden etwaige Bedenken gegen einen vorzeitigen
Maßnahmebeginn im Sinne des § 82 GO NRW in diesem Einzelfall ausnahmsweise
zurückgestellt. Ich weise jedoch ausdrücklich auf das Jährlichkeitsprinzip und
den Grundsatz der Vorherigkeit hin und bitte darum, diese zukünftig zu
beachten. Ich bitte, die Mitglieder des Rates entsprechend zu informieren.“
Dieser Aufforderung komme ich hiermit nach. Ergänzend
weise ich darauf hin, dass verwaltungsseitig beabsichtigt ist, zukünftige
Haushalte nach Feststellung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 deutlich früher
zu verabschieden als in diesem Jahr.