Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Festsetzung b) 1 – nicht überbaubare Grundstücksfläche – des Bebauungsplanes „Pfarrstiege/Dirkesallee – 1. förmliche Änderung“ – wie folgt zu ergänzen:

 

Für den Bereich des Grundstückes Flur 13, Flurstück 917 darf der im Plan festgesetzte Vorgartenbereich eine feste Einfriedigung in Form eines ca. 1,60 m hohen Zaunes aus Metall erhalten. Die Zaunspitzen sind mit Kugeln zu versehen.

 

Weiterhin wird die Gestaltungssatzung zum o. g. Bebauungsplan wie folgt ergänzt:

 

a)      Unter 8. Festsetzungen zur Gestaltung der Vorgartenflächen

Die im Plan nach III a für das Flurstück 917 festgesetzte Vorgartenfläche darf zur Straße hin eine feste Einfriedigung in Form einer 1,60 m hohen Zaunanlage aus Metall erhalten.

 

b)     Unter 9. Einfriedigungen an Geh- und Radwegen

An der an dem Flurstück 917 angrenzend festgesetzten Verkehrsfläche für Fußgänger und Radfahrer darf außerhalb der Vorgartenfläche eine Zaunanlage aus Metall mit einer Höhe von 1,60 m angelegt werden.

 

Der genaue Standort der Zaunanlage ist im Änderungsplan, der Bestandteil des Änderungsbeschlusses ist, dargestellt (Anlage 3 zum Protokoll).


Die Verwaltungsvorlage 021/2013 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 14.02.2013 TOP 11