Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Festsetzung b) 1 – nicht
überbaubare Grundstücksfläche – des Bebauungsplanes „Pfarrstiege/Dirkesallee –
1. förmliche Änderung“ – wie folgt zu ergänzen:
Für den Bereich des Grundstückes Flur 13, Flurstück 917 darf der im
Plan festgesetzte Vorgartenbereich eine feste Einfriedigung in Form eines ca.
1,60 m hohen Zaunes aus Metall erhalten. Die Zaunspitzen sind mit Kugeln zu
versehen.
Weiterhin wird die Gestaltungssatzung zum o. g. Bebauungsplan wie folgt
ergänzt:
a) Unter 8. Festsetzungen zur Gestaltung der
Vorgartenflächen
Die im Plan nach III a für das Flurstück
917 festgesetzte Vorgartenfläche darf zur Straße hin eine feste Einfriedigung
in Form einer 1,60 m hohen Zaunanlage aus Metall erhalten.
b) Unter 9. Einfriedigungen an Geh- und
Radwegen
An der an dem Flurstück 917 angrenzend
festgesetzten Verkehrsfläche für Fußgänger und Radfahrer darf außerhalb der
Vorgartenfläche eine Zaunanlage aus Metall mit einer Höhe von 1,60 m angelegt
werden.
Der genaue Standort der Zaunanlage ist im Änderungsplan, der
Bestandteil des Änderungsbeschlusses ist, dargestellt (Anlage 3 zum Protokoll).
Die Verwaltungsvorlage 021/2013 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 14.02.2013 TOP 11