Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest,
dass während des Auslegungszeitraumes keine Anregungen der Träger öffentlicher
Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangen sind.
Er beschließt nach Beratung
nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis
des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger
öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vom 15.11.2012.
Unter Berücksichtigung dieser
Abwägungsergebnisse beschließt der Gemeinderat die 27. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit Begründung.
Der Änderungsplan ist der
Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen.
Die Verwaltungsvorlage 007/2013 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 14.02.2013 TOP 16