Sitzung: 14.02.2013 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 020/2013
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
- Der
Gemeinderat beschließt, Mittel in Höhe von 75.000 € für den vorbeugenden
Brandschutz in den Haushalt 2013 einzustellen.
- Das
Brandschutzgutachten soll nach Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde dem
Bau- und Verkehrsausschuss, möglichst in der 2. Sitzungsfolge, zur
weiteren Beratung vorgelegt werden und die sich daraus ergebenden Kosten
ermittelt werden. Die weitere Vorgehensweise soll dann beraten werden.
- Von der
Verwaltung ist zu prüfen, ob die veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe
von 20.000 € aus dem Jahr 2012 auf das Jahr 2013 übertragen werden können.
Die Verwaltungsvorlage 020/2013 liegt vor.
Wie eingangs der Sitzung beschlossen, wird dieser Tagesordnungspunkt vorgezogen und unter TOP 13 beraten.
Herr Wientges erläutert die Sofortmaßnahmen,
die bereits durchgeführt wurden, um den Betrieb der Musikschule nach den
Weihnachtsferien zu gewährleisten. Danach erläutert er, welche Maßnahmen im
Weiteren in 2013 umzusetzen seien, damit ein dauerhafter Betrieb der Musikschule
gewährleistet werde. Diese seien im Wesentlichen:
- Die Erstellung eines Brandschutzgutachtens
- Der Einbau einer Brandschutzmeldeanlage
- Der Brandschutz des Obergeschosses
- Der Einbau von Brandschutztüren
Für die bereits durchgeführten Sofortmaßnahmen
seien Kosten in Höhe von 20.000 € angefallen, für die noch durchzuführenden
Arbeiten seien weitere 55.000 € einzuplanen. Nunmehr sei es erforderlich, die
benötigten finanziellen Mittel in den Haushalt einzustellen, damit die
Ausschreibungen und Planungen erfolgen können, um die erforderlichen Maßnahmen
bis zum Jahresende durchzuführen.
Herr Eilers ist der Meinung, dass im letzten
Jahr ein Ansatz in Höhe von 20.000 € für die Verkleidung der Lüftung in den Haushalt
eingestellt wurde. Er bittet um Prüfung, ob dieser auf den Haushalt 2013
übertragen werden kann. Eine Überprüfung wird seitens der Verwaltung zugesagt.
Mehrere Ausschussmitglieder befürchten, dass
finanzielle Mittel in Höhe von 75.000 € nicht ausreichend sein könnten. Es wird
daher vorgeschlagen, das Brandschutzgutachten abzuwarten und nach Vorlage die
noch durchzuführenden Maßnahmen mit genauen Kosten zu belegen. Bei der Bauaufsichtsbehörde
solle gleichzeitig eine Fristverlängerung für die noch ausstehenden Maßnahmen
erwirkt werden. Sollte es zeitweise nicht möglich sein, alle Räume der Musikschule
zu nutzten, wird angeregt zu prüfen, ob es Möglichkeiten gebe, Teilbereiche
temporär auszulagern.
Seitens der Verwaltung wird darauf
hingewiesen, dass der Betrieb der Musikschule gefährdet sei, wenn keine
Fristverlängerung gewährt werde und die Arbeiten nicht fristgerecht ausgeführt
werden.
Nach weiterer Beratung wird folgender
Beschlussvorschlag formuliert und darüber abgestimmt: