Sitzung: 20.12.2012 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 137/2012
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für
die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung und der Synopse zur Neufassung
der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und beschließt nach Beratung den
Erlass der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der neuen Fassung. Die
kalkulierten Ansätze der Gebührenberechnung sind in den Haushaltsplan 2013 zu
übernehmen.
Die Verwaltungsvorlage 137/2012 liegt vor.
Ausschuss für Umwelt, Feuerwehr, Denkmal und
Friedhof vom 05.12.2012 TOP 10
Haupt- und Finanzausschuss vom 12.12.2012
TOP 7
Herr Krotoszynski ist der Meinung, dass nach
Änderung des Gebührenmaßstabes ein 4-Personenhaushalt höhere Gebühren zahlen
müsse als vorher.
Herr Skirde erklärt, dass nur die Haushalte
mehr zahlen müssen, die einen hohen Wasserverbrauch haben. Durch die Umstellung
des Gebührenmaßstabes komme es automatisch zu Veränderungen.
Herr von Schönfels möchte wissen, inwieweit
sich der durchschnittliche Wert für Havixbeck gegenüber früher verändert habe.
Frau Böse antwortet, dass am Ende des Jahres
2013 Durchschnittswerte ermittelt werden können. Die Daten, die zurzeit
zugrunde gelegt werden, basieren auf Durchschnittswerten des Landes NRW. Erst
nach Ablauf eines Abrechnungsjahres können die genauen Werte für Havixbeck
ermittelt werden. Durch die Umstellung des Verteilungsmaßstabes ändert sich
unter dem Strich für die Gemeinde Havixbeck nicht viel, weil die umzulegenden
Kosten dem Grunde nach gleich bleiben. Es sei allerdings zu berücksichtigen,
dass der Verwaltungsaufwand höher sei als vorher.
Herr Gottheil teilt mit, dass für das
gerichtliche Urteil der Aspekt „Anreiz mit Wasser sparsam umzugehen“, ein
wichtiges Kriterium war. Im Vergleich zu den Kommunen im Kreisgebiet sei die
Schmutzwassergebühr der Gemeinde Havixbeck sehr günstig.
Herr Skirde bittet die Verwaltung, eine
Kostengegenüberstellung Verwaltungskosten vorher/nachher anzufertigen.
Bürgermeister Gromöller antwortet, dass dies einen weiteren zusätzlichen Verwaltungsaufwand
darstelle und schlägt vor davon abzusehen bzw. nur bei ausdrücklichem Bedarf diese
Gegenüberstellung bei der nächsten Gebührenbedarfsberechnung zu erstellen.