Seitens der Verwaltung sind die Möglichkeiten zur Förderung der fehlenden Baumpflanzungen mit den Fördergebern erörtert worden (Baukosten ca. 17.000 €). Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten eine Förderung zu erlangen:

 

1. Dorferneuerungsprogramm

2. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

 

Für beide Förderszenarien kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Garantie für eine Förderung gegeben werden. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass eine Förderung nach dem GVFG höher ist als eine Förderung aus dem Dorferneuerungsprogramm:

 

-                     GVFG = 60 % der förderfähigen Kosten

-                     Dorferneuerungsprogramm =  ca. 50 % der förderfähigen Kosten, (60 % des Nettobetrages).

 

In unserem GVFG Antrag für den Umbau der Münsterstraße ist auch die Bepflanzung enthalten, so dass wir förderungsunschädlich die Ausschreibung/Anpflanzung durchführen können. Im Gegensatz hierzu wäre der Förderantrag aus dem Dorferneuerungsprogramm zunächst noch zu stellen. Mit einer Bewilligung ist nicht vor Sommer/Herbst 2013 zu rechnen, so dass die Ausschreibung erst im Herbst/Winter 2013/2014 erfolgen könnte.

 

Unter Berücksichtigung der dargelegten Sachlage werden wir die Ausschreibung/Anpflanzung der Baumallee (Winterlinden) nun durchführen, um die Baumaßnahme zumindest aus bautechnischer Sicht abzuschließen.