Sitzung: 25.03.2021 Gemeinderat
Können trotz Corona Osterfeuer zugelassen werden, damit die Landwirte das aufgeschichtete Ast- und Strauchwerk verbrennen können?
Antwort der
Verwaltung:
Osterfeuer sind in diesem Jahr nicht zulässig. Die ordnungsbehördliche Verordnung, die das Verbrennen von Schlagabraum regelt, ist bis zum 30.03.2021 verlängert worden. Die Presse wird dazu berichten.