Es ergeht folgender Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Fehlerhaftigkeit der 23. Flächennutzungsplanänderung (23. FNPÄ) der Gemeinde Havixbeck im Hinblick auf die Bekanntmachung zu einer Nichtanwendbarkeit führt.
  2. Er beschließt mit dem Ziel einer Beseitigung des Rechtsscheines die Aufstellung eines Planes zur Aufhebung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck entsprechend dem in der Anlage zur VO/024/2021/1 dargestellten Plan (Anlage 1 zur VO/024/2021/1).
  3. In Abänderung des Beschlusses vom 25.06.2020 beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich der Bauerschaft Herkentrup zu erteilen.
  4. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat der Übernahme einer Erschließungsbaulast auf das Interessentengrundstück in der Gemarkung Havixbeck, Flur 21, Flurstück 304 zuzustimmen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/024/2021/1 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 11.03.2021, TOP 8.1.

 

Herr Möltgen gibt zunächst eine zusammenfassende Einführung.

 

In den letzten Tagen habe nicht nur durch die Leserbriefschreiber*innen und die Berichterstattung eine gewisse Schärfe die Debatte bestimmt, sondern es habe ein hohes Maß an Emotionalität und persönlicher „Ansprache“ stattgefunden.

Er unterstelle allen Mitgliedern des Rates, egal ob sie der heutigen Beschlussvorlage zustimmen oder nicht, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Ehrenamt, welches sie auszufüllen hätten. Das dabei die ein oder andere Grenze des guten Tons auch einmal überschritten werde, sei nicht schön, aber im politischen Geschäft und bei der hohen Sensibilität in der gesamten Thematik verständlich. Dass Tatsachen verzerrt würden, Fakten ignoriert und sogar Parteiorgane anderer Ebenen angerufen würden, sei ebenfalls nicht schön, aber auch nicht verboten. Wenn aber Mitglieder des Rates, als Steigbügelhalter bezeichnet würden, einem historisch geprägten Begriff, dann sei das sowohl gegenüber den Vorhabenträgern – die damit diffamiert würden – als auch den gewählten Mitgliedern des Rates gegenüber eine Geschmacklosigkeit ohne Beispiel. Wenn aber, wie es auch geschehen sei, derart Druck auf Mandatsträger ausgeübt werde, im Sinne von „glaubst Du dich dann hier noch sehen lassen zu können“, dann müsse er ein erhebliches Demokratiedefiztit bei derart handelnden Akteuren feststellen, dass er nicht akzeptieren werde. Er sehe das als Einschüchterungsversuche, denn in dieser und ähnlicher Form wurde es ihm zugetragen.

Es sei, so spricht er die Gegenwind-Vertreter*innen an, ihr gutes Recht, sich rechtlich gegen den Bau der drei Windräder zu wehren. Aber es dürften keine roten Linien überschritten werden, andernfalls habe er dies aufs Schärfste zu verurteilen. Er habe durchaus Kommentare gelesen wie „Angst sei kein guter Ratgeber“, und frage sich, in welchem Verhältnis diese Form der „Ansprache“ gegenüber einzelnen Ratsmitgliedern stehe.

Der Bürgermeister bitte daher alle, egal ob dafür oder dagegen, einen offenen und gerne auch mal emotionalen Diskurs zu führen, aber respektvoll miteinander um- und aufeinander zuzugehen.

Er empfände es schon als ehrverletzend, wenn öffentlich behauptet würde „der Bürgermeister habe eine knappe grün-rote Mehrheit hinter sich, und mit der müsse es jetzt schnell gehen“ denn er befürchte, "dass für die Vorhaben später eine andere, ungünstigere Rechtslage maßgebend sein wird". Oder: mit seiner Ratsmehrheit wolle er einer "zu erwartenden Abstandsregelung von 1.000 m" der Windenergieanlagen (WEA) zu Bebauungen zuvorkommen.

Das unterstelle, so Herr Möltgen weiter, dass die vorgestellten Bedenken hinsichtlich des drohenden Schadens, ideologisch motiviert seien. Gleichzeitig ignoriere es die Rechtslage, wie es in den letzten Wochen mehrfach ausgeführt wurde, die zur heutigen Beschlusserfordernis geführt habe.

Was die Genehmigungsfähigkeit angehe, würde wohl niemand im Saal wollen, dass nicht alle im Raum stehenden Fragen, auch die des Vogelschutzes, geklärt werden. Aber das passiere „nicht hier und nicht heute“.

 

 

 

Es erfolgt dann eine Beantwortung des Fragenkatalogs der FDP Fraktion, den diese im BA am 11.03.21 an die Verwaltung übergeben hat (vgl. BA/002/2021, TOP 8.1; Antworten der Verwaltung kursiv):

 

1) Der Bürgermeister schreibt:“ … sind laut Kreisverwaltung () alle Voraussetzungen für die Erteilung der BlmSchG-Genehmigung gegeben,….“

Frage: Woher stammt diese Auskunft ?

 

Unsere Auskunft vom 11.03.2021 (9:00 Uhr) der Kreisverwaltung lautet: Die Anträge sind nicht vollständig!

Die Kreisverwaltung hat gegenüber der Gemeinde mitgeteilt, dass bis auf wenige

Unterlagen, die ohne Aufwand von den Vorhabenträgern zu beschaffen seien, keine

wesentlichen Genehmigungsunterlagen fehlen, die zu einer Versagung der BlmSchGGenehmigung führen würden, außer dem gemeindlichen Einvernehmen und der für 1 Anlage notwendigen Baulast.

 

 

2) Der Bürgermeister schreibt: “ Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Gemeinde hinsichtlich der Frage des gemeindlichen Einvernehmens () kein Handlungsspielraum zur Verfügung steht.

 

Frage: Wie kommt der Bürgermeister zu dieser Einschätzung?

In der Vorlage steht:“ danach geht sie ( die Bezirksregierung ) davon aus, dass der Plan trotz aller Fehler WIRKSAM ist und insofern der Erteilung des gemeindlichen

Einvernehmens ENTGEGENSTEHT“.

 

Die Rechtsauffassung der Bezirksregierung zur Wirksamkeit der 23. FNP-Änderung wird

nicht geteilt. Insofern verweise ich auf die Ausführungen von Herrn RA Tyczewski (Anlage 2 der Vorlage 024/2021/1). Der dort zitierte Beschluss des VG Arnsberg vom 4.3.2021 ist inzwischen unanfechtbar.

 

 

3) Der Bürgermeister schreibt:“ … zur Abwendung von möglichen

Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe unverzüglich die notwendigen Beschlüsse herbeizuführen.“

Frage: Wie hat er die Höhe dieser Klageforderung berechnet? Welcher unabhängige Gutachter hat die Berechnung bewertet und eine eigene Berechnung aufgestellt?

Wieso geht der Bürgermeister überhaupt von einer Verklagung der Gemeinde aus, wenn

doch sogar die Bezirksregierung das Vorhaben einer Versagung als rechtskonform hält?

 

Eine gutachtliche Bewertung der möglichen Schadensersatzansprüche hat nicht

stattgefunden. Gleichwohl ist in Anwendung von Erkenntnissen aus vergleichbaren

Verfahren von Forderungen in Millionenhöhe auszugehen, entsprechende Äußerungen hat es vom Kreis während einer Dienstbesprechung am 3. März gegeben. Ferner lassen die prognostizierten Energieerträge seitens der Vorhabenträger konkrete Berechnungen zu.

Letztlich bleibt es immer einer gerichtlichen Kontrolle vorbehalten, die Rechtmäßigkeit

hinsichtlich der Frage, wer in Anspruch genommen werden kann und in welcher Höhe die Ansprüche berechtigt sind, zu überprüfen.

 

 

4) Der Bürgermeister schreibt:“ … schlagen wir vor, zunächst von einer Wiederaufnahme einer gemeindlichen Steuerungsplanung abzusehen…“

Frage: Entsteht hierdurch die Möglichkeit der sogenannten Verspargelung der Landschaft und ist sich die Verwaltung der Gemeinde Havixbeck sicher, dass sie mit diesen Konsequenzen leben möchte?

 

In Anbetracht der auf Landesebene geplanten Abstände, der Siedlungsstruktur der

Gemeinde Havixbeck und der nachbarschützenden Regelungen, die bei der

Genehmigung von Anlagen zu beachten sind, ist außerhalb der bereits bekannten Flächen in Herkentrup bzw. Natrup davon auszugehen, dass allenfalls noch Einzelanlagen die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen könnten. Nach Darstellung der Bezirksregierung ist es für Kommunen schwer geworden, Flächennutzungspläne aufzustellen, die gerichtlichen Überprüfungen standhalten. Die Verwaltung hat jedoch keine grundsätzlichen Einwände gegen eine Steuerungsplanung, verweist jedoch darauf, dass 2018 durch den Rat eine genehmigungsreife Planung (29. FNP-Änderung) nicht zum Satzungsbeschluss geführt wurde.

 

 

5) In der Ergänzungsvorlage berichten Sie von einem Videotermin mit der

Bezirksregierung.

Frage: Wer hat diesen Termin gewünscht und wer hat an diesem Meeting teilgenommen (Name und Funktion)? Warum wurden die Fraktionen nicht zu diesem Termin eingeladen?

 

Der Termin ist auf Initiative der Gemeinde Havixbeck zustande gekommen. An dem

Termin, haben seitens der Bezirksregierung Frau Gellenbeck (zust. Dezernentin), Frau

Grewe und Frau Koch vom Dez. 35 (Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und

Denkmalangelegenheiten sowie –förderung), Herr Lauer (zust. Dezernent) und Herr Puhe

vom Dez. 32 (Regionalentwicklung) sowie Herr BM Möltgen, Frau Böse und Frau

Petermann von der Gemeinde Havixbeck teilgenommen. Eine Beteiligung der Politik ist

bei derartigen Dienstbesprechungen in diesem Verfahrensstand nicht vorgesehen, da es

sich hierbei um einen Behördentermin mit dem Ziel des Austauschs auf Verwaltungsebene handelt.

 

 

6) Der Bürgermeister soll als Vorsteher der Interessentenschaft als ausführendes Organ eine Baulasterklärung abgeben.

Frage: In wie weit greift die persönliche Haftung des Bürgermeisters, wenn sich in einem anschließenden Verfahren herausstellt, dass der Bürgermeister gegen die Interessen der Gemeinde verstossen hat?

Bei der Interessentenschaft handelt es sich nicht um ein öffentliches Organ. Somit greift aus unserer Sicht hier bei fehlender Zustimmung des Rates die persönliche Haftung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Peter Scholz

Sachkundiger Bürger der FDP Fraktion

 

 

Nach dem maßgeblichen Gesetz für Interessentenwege verwaltet die Gemeinde die

gemeinschaftlichen Angelegenheiten und der Bürgermeister vertritt die Interessenten

gegenüber Dritten. Aus dieser gesetzlichen Regelung ergibt sich keine

Zustimmungserfordernis aller oder einer Mehrheit der Interessenten (so auch das VG

Münster in seinem Urteil vom 02.06.2006). Handelnder für die Gemeinde ist der

Bürgermeister kraft Amt. Einer formalen Zustimmung für die Übernahme einer

Erschließungsbaulast bedarf es durch den Gemeinderat nicht und der Bürgermeister

handelt im Rahmen eines einfachen Geschäftes der laufenden Verwaltung. Gleichwohl

könnte der Rat eine Entscheidung über die Eintragung einer Baulast an sich ziehen und

originär selbst darüber entscheiden oder im Vorfeld die Handlungsabsicht des

Bürgermeisters billigen. Aus diesem Grunde ist die Vorlage der Frage an den Rat erfolgt.

Für eine persönliche Haftung des Bürgermeisters sind – auch nach Einschätzung des RA

Tyczewski – aktuell keine Anhaltspunkte erkennbar.

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Es liegt ein Brief eines Anwohners vor, der an den Bürgermeister, den Gemeinderat und an alle Fraktionsvorsitzenden gerichtet ist. Der Brief wird verlesen und als Anlage 5 (anonymisiert) zum Protokoll ins Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt.

 

 

Es liegt eine Stellungnahme der BI Gegenwind Havixbeck und Hohenholte und der Anwohner vom 23.03.2021 vor. Die Stellungnahme ist als Anlage 6 zum Protokoll im Ratsinformationssystem eingestellt.

 

 

Es liegt ein Eilantrag vom Vortag vor, der an das Verwaltungsgericht gerichtet war, um die Untersagung eines Ratsbeschlusses im Hinblick auf die Übernahme der Erschließungsbaulast zu bewirken.

 

Der BM zitiert aus diesem Schreiben und erläutert es. Das Gericht hat den Antrag zurückgewiesen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist dem Protokoll als Anlage 7 beigefügt, und wegen des Umfanges der Unterlagen nur online im Ratsinformationssystem eingestellt.

 

Herr Krotoszynski (FDP) möchte über den Fragenkatalog der FPD sprechen. Der Bürgermeister fragt, ob eine Aussprache darüber gewünscht sei. Die Fragen seien zur Ratssitzung beantwortet und die Antworten seien im Vorfeld auch schon an die Ratsmitglieder verschickt worden.

 

Die Fraktionen von CDU und FDP wünschen eine weitere Aussprache darüber, SPD und Grüne nicht. Somit ist das Anliegen einer weiteren Erörterung des Fragenkatalogs abgelehnt.

 

Alle Fraktionen erklären nacheinander nochmals ihre Positionen.

 

Herr Dr. Höfener appelliert eindringlich, einen runden Tisch auf den Weg zu bringen. Es seien tiefe Gräben entstanden und diese Spaltung sei sehr bedauerlich. Er sehe allerdings auch die Investoren in der Pflicht, an einem solchen runden Tisch mitzuwirken. Diffamierungen und Drohungen hätten ihn sehr erschüttert, er beantrage daher eine geheime Abstimmung.

 

Herr Kleefisch stellt einen Antrag auf Sitzungsunterbrechung, damit sich die Bürgerinitiative nochmals abstimmen könne.

 

Frau Schäpers (SPD) erklärt, dass sie zeitgleich den Antrag auf Abstimmung stellen wollte, wenn eine Sitzungsunterbrechung erfolge, dann solle dies nur für kurze Zeit sein.

 

Herr Möltgen erklärt, dass nach Aussage aus dem Kreis der Vorhabenträger in der Zeit nach Erteilung einer Baugenehmigung eine Webseite freigeschaltet werden solle, die eine Beteiligung von Bürger*innen an den Anlagen im weiteren Verlauf ermögliche. Leider sei es nicht früher gelungen, die finanzielle Beteiligungsmöglichkeit der Bürger*innen an den Anlagen darzustellen. Die Anlagenbetreiber haben jedoch gegenüber dem Bürgermeister verbindlich zugesagt, zeitnah nach der Genehmigung der Anlagen über ein Internetportal die Zeichnungsmöglichkeit für Anteile der Bürgerschaft zu schaffen.

 

Dann lässt er über den Antrag von RM Kleefisch über eine Sitzungsunterbrechung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt; Ja-Stimmen: 11; Nein-Stimmen: 14 (Bündnis 90/Die Grünen; SPD); Enthaltung: 1 (BM)

 

Bei Enthaltung des Bürgermeisters und den Stimmen von CDU und FDP wird der Antrag mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Sodann lässt der Bürgermeister über den Antrag auf geheime Abstimmung gemäß Verwaltungsvorlage VO/024/2021/1 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen; Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen 11 (CDU und FDP).

 

 

 

Nachfolgend werden die Stimmzettel für die geheime Wahl von Frau Holz und Herrn Wientges verteilt.

 

Herr Möltgen verliest den Beschlusstext der VO/024/2021/1:

 

  1. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Fehlerhaftigkeit der 23. Flächennutzungsplanänderung (23. FNPÄ) der Gemeinde Havixbeck im Hinblick auf die Bekanntmachung zu einer Nichtanwendbarkeit führt.
  2. Er beschließt mit dem Ziel einer Beseitigung des Rechtsscheines die Aufstellung eines Planes zur Aufhebung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck entsprechend dem in der Anlage zur VO/024/2021/1 dargestellten Plan (Anlage 1 zur VO/024/2021/1).
  3. In Abänderung des Beschlusses vom 25.06.2020 beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich der Bauerschaft Herkentrup zu erteilen.
  4. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat der Übernahme einer Erschließungsbaulast auf das Interessentengrundstück in der Gemarkung Havixbeck, Flur 21, Flurstück 304 zuzustimmen.

 

 

Der Bürgermeister erläutert, dass er die Namen der Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge verlesen wird und bittet diese, dann einzeln zur Wahlkabine zu gehen und danach den Stimmzettel in die Urne einzuwerfen.

Die zwei jüngsten Ratsmitglieder Herr Richter und Herr Wessels werden für die Auszählung bestimmt.

 

Daraufhin gehen die Ratsmitglieder einzeln nach Aufruf ihres Namens zur Wahlkabine, zuletzt geht der Bürgermeister zur Abstimmung.

Dann zählen die beiden RM Richter und Wessels unter Anwesenheit von Frau Böse die Stimmen aus, die das Ergebnis dem Bürgermeister mitteilt und die Stimmzettel an die Protokollführerin übergibt.

 

Der Bürgermeister verkündet das Abstimmungsergebnis:

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Fehlerhaftigkeit der 23. Flächennutzungsplanänderung (23. FNPÄ) der Gemeinde Havixbeck im Hinblick auf die Bekanntmachung zu einer Nichtanwendbarkeit führt.
  2. Er beschließt mit dem Ziel einer Beseitigung des Rechtsscheines die Aufstellung eines Planes zur Aufhebung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck entsprechend dem in der Anlage zur VO/024/2021/1 dargestellten Plan (Anlage 1 zur VO/024/2021/1).
  3. In Abänderung des Beschlusses vom 25.06.2020 beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich der Bauerschaft Herkentrup zu erteilen.
  4. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat der Übernahme einer Erschließungsbaulast auf das Interessentengrundstück in der Gemarkung Havixbeck, Flur 21, Flurstück 304 zuzustimmen.

 

 

Mehrheitlich beschlossen: Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 11.

 

 

Es erfolgt um 20.28 Uhr eine kurze Pause.

 

Die Sitzung wird um 20.35 Uhr fortgeführt.

 

Herr Kleefisch erklärt für die CDU, dass diese der Auffassung sei, dass die Abstimmung rechtswidrig war, da im Vorfeld nicht abgestimmt worden sei, ob alle vier Beschlusspunkte in cumulo zur Abstimmung gestellt werden sollen. Er bittet um Prüfüng dieser Frage und um Mitteilung des Ergebnisses in der nächsten Ratssitzung.

 

Frau Böse erklärt, dass der Bürgermeister die Verwaltungsvorlage eindeutig benannt und verlesen habe. Es habe von Seiten der CDU-Fraktion auch keinen Antrag auf getrennte Abstimmung gegeben.

Im Vorfeld zur Sitzung wurde bereits juristisch geprüft und für richtig befunden, dass alle Teilpunkte gleichzeitig und geheim abgestimmt werden konnten. Trotzdem würde die Verwaltung die Frage an die Kommunalaufsicht weitergeben.

 

Der Bürgermeister ergänzt, dass es im Vorfeld von Seiten der Ratsfraktionen einen Hinweis gegeben habe, dass es möglicherweise einen Antrag auf geheime Abstimmung geben könnte. In diesem Zusammenhang wurden Stimmzettel vorbereitet und auch die Frage geklärt, dass alle Teilpunkte gemeinsam abgestimmt werden können.

Die Sachlage sei also eindeutig. Es erfolgt Beifall.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: