Sitzung: 25.03.2021 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 11
Vorlage: VO/024/2021/1
Es ergeht folgender
Beschluss:
- Der Gemeinderat stellt fest, dass die
Fehlerhaftigkeit der 23. Flächennutzungsplanänderung (23. FNPÄ) der
Gemeinde Havixbeck im Hinblick auf die Bekanntmachung zu einer
Nichtanwendbarkeit führt.
- Er beschließt mit dem Ziel einer
Beseitigung des Rechtsscheines die Aufstellung eines Planes zur Aufhebung
der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck
entsprechend dem in der Anlage zur VO/024/2021/1 dargestellten Plan
(Anlage 1 zur VO/024/2021/1).
- In Abänderung des Beschlusses vom
25.06.2020 beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich der Bauerschaft Herkentrup
zu erteilen.
- Des Weiteren beschließt der Gemeinderat
der Übernahme einer Erschließungsbaulast auf das Interessentengrundstück
in der Gemarkung Havixbeck, Flur 21, Flurstück 304 zuzustimmen.
Die Verwaltungsvorlage VO/024/2021/1 liegt vor.
Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 11.03.2021, TOP 8.1.
Herr Möltgen gibt zunächst eine zusammenfassende Einführung.
In den letzten Tagen habe nicht nur durch die Leserbriefschreiber*innen und die Berichterstattung eine gewisse Schärfe die Debatte bestimmt, sondern es habe ein hohes Maß an Emotionalität und persönlicher „Ansprache“ stattgefunden.
Er unterstelle allen Mitgliedern des Rates, egal ob sie der heutigen Beschlussvorlage zustimmen oder nicht, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Ehrenamt, welches sie auszufüllen hätten. Das dabei die ein oder andere Grenze des guten Tons auch einmal überschritten werde, sei nicht schön, aber im politischen Geschäft und bei der hohen Sensibilität in der gesamten Thematik verständlich. Dass Tatsachen verzerrt würden, Fakten ignoriert und sogar Parteiorgane anderer Ebenen angerufen würden, sei ebenfalls nicht schön, aber auch nicht verboten. Wenn aber Mitglieder des Rates, als Steigbügelhalter bezeichnet würden, einem historisch geprägten Begriff, dann sei das sowohl gegenüber den Vorhabenträgern – die damit diffamiert würden – als auch den gewählten Mitgliedern des Rates gegenüber eine Geschmacklosigkeit ohne Beispiel. Wenn aber, wie es auch geschehen sei, derart Druck auf Mandatsträger ausgeübt werde, im Sinne von „glaubst Du dich dann hier noch sehen lassen zu können“, dann müsse er ein erhebliches Demokratiedefiztit bei derart handelnden Akteuren feststellen, dass er nicht akzeptieren werde. Er sehe das als Einschüchterungsversuche, denn in dieser und ähnlicher Form wurde es ihm zugetragen.
Es sei, so spricht er die Gegenwind-Vertreter*innen an, ihr gutes Recht, sich rechtlich gegen den Bau der drei Windräder zu wehren. Aber es dürften keine roten Linien überschritten werden, andernfalls habe er dies aufs Schärfste zu verurteilen. Er habe durchaus Kommentare gelesen wie „Angst sei kein guter Ratgeber“, und frage sich, in welchem Verhältnis diese Form der „Ansprache“ gegenüber einzelnen Ratsmitgliedern stehe.
Der Bürgermeister bitte daher alle, egal ob dafür oder dagegen, einen offenen und gerne auch mal emotionalen Diskurs zu führen, aber respektvoll miteinander um- und aufeinander zuzugehen.
Er empfände es schon als ehrverletzend, wenn öffentlich behauptet würde „der Bürgermeister habe eine knappe grün-rote Mehrheit hinter sich, und mit der müsse es jetzt schnell gehen“ denn er befürchte, "dass für die Vorhaben später eine andere, ungünstigere Rechtslage maßgebend sein wird". Oder: mit seiner Ratsmehrheit wolle er einer "zu erwartenden Abstandsregelung von 1.000 m" der Windenergieanlagen (WEA) zu Bebauungen zuvorkommen.
Das unterstelle, so Herr Möltgen weiter, dass die vorgestellten Bedenken hinsichtlich des drohenden Schadens, ideologisch motiviert seien. Gleichzeitig ignoriere es die Rechtslage, wie es in den letzten Wochen mehrfach ausgeführt wurde, die zur heutigen Beschlusserfordernis geführt habe.
Was die Genehmigungsfähigkeit angehe, würde wohl niemand im Saal wollen, dass nicht alle im Raum stehenden Fragen, auch die des Vogelschutzes, geklärt werden. Aber das passiere „nicht hier und nicht heute“.
Es erfolgt dann eine
Beantwortung des Fragenkatalogs der FDP Fraktion, den diese im BA am 11.03.21
an die Verwaltung übergeben hat (vgl. BA/002/2021, TOP 8.1; Antworten der Verwaltung kursiv):
1) Der Bürgermeister
schreibt:“ … sind laut Kreisverwaltung () alle Voraussetzungen für die
Erteilung der BlmSchG-Genehmigung gegeben,….“
Frage: Woher stammt
diese Auskunft ?
Unsere Auskunft vom
11.03.2021 (9:00 Uhr) der Kreisverwaltung lautet: Die Anträge sind nicht
vollständig!
Die Kreisverwaltung
hat gegenüber der Gemeinde mitgeteilt, dass bis auf wenige
Unterlagen, die ohne
Aufwand von den Vorhabenträgern zu beschaffen seien, keine
wesentlichen
Genehmigungsunterlagen fehlen, die zu einer Versagung der BlmSchGGenehmigung
führen würden, außer dem gemeindlichen Einvernehmen und der für 1 Anlage
notwendigen Baulast.
2) Der Bürgermeister
schreibt: “ Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Gemeinde hinsichtlich
der Frage des gemeindlichen Einvernehmens () kein Handlungsspielraum zur
Verfügung steht.
Frage: Wie kommt der
Bürgermeister zu dieser Einschätzung?
In der Vorlage
steht:“ danach geht sie ( die Bezirksregierung ) davon aus, dass der Plan trotz
aller Fehler WIRKSAM ist und insofern der Erteilung des gemeindlichen
Einvernehmens
ENTGEGENSTEHT“.
Die Rechtsauffassung
der Bezirksregierung zur Wirksamkeit der 23. FNP-Änderung wird
nicht geteilt.
Insofern verweise ich auf die Ausführungen von Herrn RA Tyczewski (Anlage 2 der
Vorlage 024/2021/1). Der dort zitierte Beschluss des VG Arnsberg vom 4.3.2021
ist inzwischen unanfechtbar.
3) Der Bürgermeister
schreibt:“ … zur Abwendung von möglichen
Schadensersatzforderungen
in Millionenhöhe unverzüglich die notwendigen Beschlüsse herbeizuführen.“
Frage: Wie hat er die
Höhe dieser Klageforderung berechnet? Welcher unabhängige Gutachter hat die
Berechnung bewertet und eine eigene Berechnung aufgestellt?
Wieso geht der
Bürgermeister überhaupt von einer Verklagung der Gemeinde aus, wenn
doch sogar die
Bezirksregierung das Vorhaben einer Versagung als rechtskonform hält?
Eine gutachtliche
Bewertung der möglichen Schadensersatzansprüche hat nicht
stattgefunden.
Gleichwohl ist in Anwendung von Erkenntnissen aus vergleichbaren
Verfahren von
Forderungen in Millionenhöhe auszugehen, entsprechende Äußerungen hat es vom
Kreis während einer Dienstbesprechung am 3. März gegeben. Ferner lassen die
prognostizierten Energieerträge seitens der Vorhabenträger konkrete
Berechnungen zu.
Letztlich bleibt es
immer einer gerichtlichen Kontrolle vorbehalten, die Rechtmäßigkeit
hinsichtlich der Frage,
wer in Anspruch genommen werden kann und in welcher Höhe die Ansprüche
berechtigt sind, zu überprüfen.
4) Der Bürgermeister
schreibt:“ … schlagen wir vor, zunächst von einer Wiederaufnahme einer
gemeindlichen Steuerungsplanung abzusehen…“
Frage: Entsteht
hierdurch die Möglichkeit der sogenannten Verspargelung der Landschaft und ist
sich die Verwaltung der Gemeinde Havixbeck sicher, dass sie mit diesen
Konsequenzen leben möchte?
In Anbetracht der auf
Landesebene geplanten Abstände, der Siedlungsstruktur der
Gemeinde Havixbeck und
der nachbarschützenden Regelungen, die bei der
Genehmigung von
Anlagen zu beachten sind, ist außerhalb der bereits bekannten Flächen in
Herkentrup bzw. Natrup davon auszugehen, dass allenfalls noch Einzelanlagen die
Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen könnten. Nach Darstellung der
Bezirksregierung ist es für Kommunen schwer geworden, Flächennutzungspläne
aufzustellen, die gerichtlichen Überprüfungen standhalten. Die Verwaltung hat
jedoch keine grundsätzlichen Einwände gegen eine Steuerungsplanung, verweist
jedoch darauf, dass 2018 durch den Rat eine genehmigungsreife Planung (29.
FNP-Änderung) nicht zum Satzungsbeschluss geführt wurde.
5) In der
Ergänzungsvorlage berichten Sie von einem Videotermin mit der
Bezirksregierung.
Frage: Wer hat diesen
Termin gewünscht und wer hat an diesem Meeting teilgenommen (Name und
Funktion)? Warum wurden die Fraktionen nicht zu diesem Termin eingeladen?
Der Termin ist auf
Initiative der Gemeinde Havixbeck zustande gekommen. An dem
Termin, haben seitens
der Bezirksregierung Frau Gellenbeck (zust. Dezernentin), Frau
Grewe und Frau Koch
vom Dez. 35 (Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und
Denkmalangelegenheiten
sowie –förderung), Herr Lauer (zust. Dezernent) und Herr Puhe
vom Dez. 32
(Regionalentwicklung) sowie Herr BM Möltgen, Frau Böse und Frau
Petermann von der
Gemeinde Havixbeck teilgenommen. Eine Beteiligung der Politik ist
bei derartigen
Dienstbesprechungen in diesem Verfahrensstand nicht vorgesehen, da es
sich hierbei um einen
Behördentermin mit dem Ziel des Austauschs auf Verwaltungsebene handelt.
6) Der Bürgermeister
soll als Vorsteher der Interessentenschaft als ausführendes Organ eine
Baulasterklärung abgeben.
Frage: In wie weit
greift die persönliche Haftung des Bürgermeisters, wenn sich in einem
anschließenden Verfahren herausstellt, dass der Bürgermeister gegen die
Interessen der Gemeinde verstossen hat?
Bei der
Interessentenschaft handelt es sich
nicht um ein öffentliches Organ. Somit greift aus unserer Sicht hier bei
fehlender Zustimmung des Rates die persönliche Haftung.
Mit freundlichen
Grüßen
Peter Scholz
Sachkundiger Bürger
der FDP Fraktion
Nach dem maßgeblichen
Gesetz für Interessentenwege verwaltet die Gemeinde die
gemeinschaftlichen
Angelegenheiten und der Bürgermeister vertritt die Interessenten
gegenüber Dritten. Aus
dieser gesetzlichen Regelung ergibt sich keine
Zustimmungserfordernis
aller oder einer Mehrheit der Interessenten (so auch das VG
Münster in seinem
Urteil vom 02.06.2006). Handelnder für die Gemeinde ist der
Bürgermeister kraft
Amt. Einer formalen Zustimmung für die Übernahme einer
Erschließungsbaulast
bedarf es durch den Gemeinderat nicht und der Bürgermeister
handelt im Rahmen
eines einfachen Geschäftes der laufenden Verwaltung. Gleichwohl
könnte der Rat eine
Entscheidung über die Eintragung einer Baulast an sich ziehen und
originär selbst
darüber entscheiden oder im Vorfeld die Handlungsabsicht des
Bürgermeisters
billigen. Aus diesem Grunde ist die Vorlage der Frage an den Rat erfolgt.
Für eine persönliche
Haftung des Bürgermeisters sind – auch nach Einschätzung des RA
Tyczewski – aktuell
keine Anhaltspunkte erkennbar.
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Es liegt ein Brief eines Anwohners vor, der an den Bürgermeister, den Gemeinderat und an alle Fraktionsvorsitzenden gerichtet ist. Der Brief wird verlesen und als Anlage 5 (anonymisiert) zum Protokoll ins Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt.
Es liegt eine Stellungnahme der BI Gegenwind Havixbeck und Hohenholte und der Anwohner vom 23.03.2021 vor. Die Stellungnahme ist als Anlage 6 zum Protokoll im Ratsinformationssystem eingestellt.
Es liegt ein Eilantrag vom Vortag vor, der an das Verwaltungsgericht gerichtet war, um die Untersagung eines Ratsbeschlusses im Hinblick auf die Übernahme der Erschließungsbaulast zu bewirken.
Der BM zitiert aus diesem Schreiben und erläutert es. Das Gericht hat den Antrag zurückgewiesen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist dem Protokoll als Anlage 7 beigefügt, und wegen des Umfanges der Unterlagen nur online im Ratsinformationssystem eingestellt.
Herr Krotoszynski (FDP) möchte über den Fragenkatalog der FPD sprechen. Der Bürgermeister fragt, ob eine Aussprache darüber gewünscht sei. Die Fragen seien zur Ratssitzung beantwortet und die Antworten seien im Vorfeld auch schon an die Ratsmitglieder verschickt worden.
Die Fraktionen von CDU und FDP wünschen eine weitere Aussprache darüber, SPD und Grüne nicht. Somit ist das Anliegen einer weiteren Erörterung des Fragenkatalogs abgelehnt.
Alle Fraktionen erklären nacheinander nochmals ihre Positionen.
Herr Dr. Höfener appelliert eindringlich, einen runden Tisch auf den Weg zu bringen. Es seien tiefe Gräben entstanden und diese Spaltung sei sehr bedauerlich. Er sehe allerdings auch die Investoren in der Pflicht, an einem solchen runden Tisch mitzuwirken. Diffamierungen und Drohungen hätten ihn sehr erschüttert, er beantrage daher eine geheime Abstimmung.
Herr Kleefisch stellt einen Antrag auf Sitzungsunterbrechung, damit sich die Bürgerinitiative nochmals abstimmen könne.
Frau Schäpers (SPD) erklärt, dass sie zeitgleich den Antrag auf Abstimmung stellen wollte, wenn eine Sitzungsunterbrechung erfolge, dann solle dies nur für kurze Zeit sein.
Herr Möltgen erklärt, dass nach Aussage aus dem Kreis der Vorhabenträger in der Zeit nach Erteilung einer Baugenehmigung eine Webseite freigeschaltet werden solle, die eine Beteiligung von Bürger*innen an den Anlagen im weiteren Verlauf ermögliche. Leider sei es nicht früher gelungen, die finanzielle Beteiligungsmöglichkeit der Bürger*innen an den Anlagen darzustellen. Die Anlagenbetreiber haben jedoch gegenüber dem Bürgermeister verbindlich zugesagt, zeitnah nach der Genehmigung der Anlagen über ein Internetportal die Zeichnungsmöglichkeit für Anteile der Bürgerschaft zu schaffen.
Dann lässt er über den Antrag von RM Kleefisch über eine Sitzungsunterbrechung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt; Ja-Stimmen: 11; Nein-Stimmen: 14 (Bündnis 90/Die Grünen; SPD); Enthaltung: 1 (BM)
Bei Enthaltung des
Bürgermeisters und den Stimmen von CDU und FDP wird der Antrag mit den Stimmen
von Bündnis 90/Die Grünen und SPD mehrheitlich abgelehnt.
Sodann lässt der Bürgermeister über den Antrag auf geheime Abstimmung gemäß Verwaltungsvorlage VO/024/2021/1 abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen; Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen 11 (CDU und FDP).
Nachfolgend werden die Stimmzettel für die geheime Wahl von Frau Holz und Herrn Wientges verteilt.
Herr Möltgen verliest den Beschlusstext der VO/024/2021/1:
- Der Gemeinderat stellt fest, dass die
Fehlerhaftigkeit der 23. Flächennutzungsplanänderung (23. FNPÄ) der
Gemeinde Havixbeck im Hinblick auf die Bekanntmachung zu einer
Nichtanwendbarkeit führt.
- Er beschließt mit dem Ziel einer
Beseitigung des Rechtsscheines die Aufstellung eines Planes zur Aufhebung
der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck
entsprechend dem in der Anlage zur VO/024/2021/1 dargestellten Plan
(Anlage 1 zur VO/024/2021/1).
- In Abänderung des Beschlusses vom
25.06.2020 beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich der Bauerschaft Herkentrup
zu erteilen.
- Des Weiteren beschließt der Gemeinderat
der Übernahme einer Erschließungsbaulast auf das Interessentengrundstück
in der Gemarkung Havixbeck, Flur 21, Flurstück 304 zuzustimmen.
Der Bürgermeister erläutert, dass er die Namen der Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge verlesen wird und bittet diese, dann einzeln zur Wahlkabine zu gehen und danach den Stimmzettel in die Urne einzuwerfen.
Die zwei jüngsten Ratsmitglieder Herr Richter und Herr Wessels werden für die Auszählung bestimmt.
Daraufhin gehen die Ratsmitglieder einzeln nach Aufruf ihres Namens zur Wahlkabine, zuletzt geht der Bürgermeister zur Abstimmung.
Dann zählen die beiden RM Richter und Wessels unter Anwesenheit von Frau Böse die Stimmen aus, die das Ergebnis dem Bürgermeister mitteilt und die Stimmzettel an die Protokollführerin übergibt.
Der Bürgermeister verkündet das Abstimmungsergebnis:
Es ergeht folgender
Beschluss:
- Der Gemeinderat stellt fest, dass die
Fehlerhaftigkeit der 23. Flächennutzungsplanänderung (23. FNPÄ) der
Gemeinde Havixbeck im Hinblick auf die Bekanntmachung zu einer
Nichtanwendbarkeit führt.
- Er beschließt mit dem Ziel einer
Beseitigung des Rechtsscheines die Aufstellung eines Planes zur Aufhebung
der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck
entsprechend dem in der Anlage zur VO/024/2021/1 dargestellten Plan
(Anlage 1 zur VO/024/2021/1).
- In Abänderung des Beschlusses vom
25.06.2020 beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich der Bauerschaft Herkentrup
zu erteilen.
- Des Weiteren beschließt der Gemeinderat
der Übernahme einer Erschließungsbaulast auf das Interessentengrundstück
in der Gemarkung Havixbeck, Flur 21, Flurstück 304 zuzustimmen.
Mehrheitlich
beschlossen: Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 11.
Es erfolgt um 20.28 Uhr eine kurze Pause.
Die Sitzung wird um 20.35 Uhr fortgeführt.
Herr Kleefisch erklärt für die CDU, dass diese der Auffassung sei, dass die Abstimmung rechtswidrig war, da im Vorfeld nicht abgestimmt worden sei, ob alle vier Beschlusspunkte in cumulo zur Abstimmung gestellt werden sollen. Er bittet um Prüfüng dieser Frage und um Mitteilung des Ergebnisses in der nächsten Ratssitzung.
Frau Böse erklärt, dass der Bürgermeister die Verwaltungsvorlage eindeutig benannt und verlesen habe. Es habe von Seiten der CDU-Fraktion auch keinen Antrag auf getrennte Abstimmung gegeben.
Im Vorfeld zur Sitzung wurde bereits juristisch geprüft und für richtig befunden, dass alle Teilpunkte gleichzeitig und geheim abgestimmt werden konnten. Trotzdem würde die Verwaltung die Frage an die Kommunalaufsicht weitergeben.
Der Bürgermeister ergänzt, dass es im Vorfeld von Seiten der Ratsfraktionen einen Hinweis gegeben habe, dass es möglicherweise einen Antrag auf geheime Abstimmung geben könnte. In diesem Zusammenhang wurden Stimmzettel vorbereitet und auch die Frage geklärt, dass alle Teilpunkte gemeinsam abgestimmt werden können.
Die Sachlage sei also eindeutig. Es erfolgt Beifall.
Abstimmungsergebnis: