Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

  1. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Fehlerhaftigkeit der 23. Flächennutzungsplanänderung (23. FNPÄ) der Gemeinde Havixbeck im Hinblick auf die Bekanntmachung zu einer Nichtanwendbarkeit führt.
  2. Er beschließt mit dem Ziel einer Beseitigung des Rechtsscheines die Aufstellung eines Planes zur Aufhebung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck entsprechend dem in der Anlage zur VO/024/2021/1 dargestellten Plan (Anlage 1 zur VO/024/2021/1).
  3. In Abänderung des Beschlusses vom 25.06.2020 beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich der Bauerschaft Herkentrup zu erteilen.
  4. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat der Übernahme einer Erschließungsbaulast auf das Interessentengrundstück in der Gemarkung Havixbeck, Flur 21, Flurstück 304 zuzustimmen.

 

 

 

 


Die Ergänzungsvorlage VO/024/2021.1 liegt vor.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Dirks (CDU) erklärt sein Unverständnis darüber, dass die Ergänzungsvorlage kurzfristig erst am Vortag den Ausschussmitgliedern vorgelegt wurde.

Der Bürgermeister erläutert, dass er die Verärgerung nachvollziehen könne. Jedoch habe es bis zuletzt Gespräche und Erörterungen und hierdurch bedingt neue Erkenntnisse gegeben, die dazu führten, dass die Vorlage erst am Vortag fertig gestellt werden und vorgelegt werden konnte. Auch die Westfälischen Nachrichten hätten die Ergänzungsvorlage dann – auf Nachfrage – sofort erhalten.

Er erläutert ebenfalls den Verlauf der Gespräche der letzten Wochen und auch Tage mit der Bezirksregierung Münster und dem Kreis Coesfeld. Beim Beschlussvorschlag handele es sich demzufolge um ein mit dem Landrat abgestimmes Vorgehen, wobei er auch auf die Thematik von möglichen Schadenersatzforderungen eingeht Er begrüßt den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Herrn Tyczewski von der Kanzlei Wolter Hoppenberg. Dessen Stellungnahme zu verfahrensrechtlichen Problemen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen ist als Anlage 2 der Ergänzungsvorlage VO/024/2021.1 beigefügt. Herr Tyczewski erläutert nochmals die Rechtslage, wobei er gemäß der o.g. Stellungnahme nacheinander auf die 4 Punkte der Beschlussvorlage und auf das Thema eines drohenden Schadenersatzes eingeht.

Zu Punkt 4 wird parallel zu seinen Erläuterungen eine Folie präsentiert, die den Lageplan der betroffenen Liegenschaften in Herkentrup zeigt. Diese ist als Anlage 1 zum Protokoll im Ratsinformationssystem –nur online – eingestellt.

 

Herr Möltgen erklärt, dass er bezüglich der Eintragung einer Erschließungsbaulast im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens von Interessenten angeschrieben worden sei, die ihre Bedenken und Versagung der Zustimmung dargestellt haben. Als Interessentenvorsteher müsse er die Baulast eintragen, um rechtlich korrekt zu verfahren. Frau Böse ergänzt, dass der Bürgermeister kraft Amtes der Übernahme der Baulast zustimme und ein entsprechender politischer Auftrag nicht erforderlich sei. Um jedoch innerhalb der Vorlage und den Informationen an die Politik die Gesamtsituation darzustellen, sei auch das Thema Baulast mit aufgegriffen worden.

 

Herr Möltgen erwähnt ebenfalls eine Stellungnahme des BUND, Regionalgruppe Münster vom 10.03.2021 zum Windkraftvorhaben Havixbeck-Herkentrup, die er zuständigkeitshalber direkt an den Kreis weitergeleitet habe, weil sie sich auf Punkte bezieht, die im Rahmen des Blmsch-Verfahrens zu prüfen seien.

Die Stellungnahme ist als Anlage 2 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt.

 

Für die FDP verliest Herr Scholz einen Fragenkatalog, der bis zur Ratssitzung beantwortet werden soll. Dies wird zugesagt.

Der Fragenkatalog ist dem Protokoll als Anlage 3 im Ratsinformationssystem (nur online) beigefügt.

 

Herr Kleefisch hält das Schadenersatzargument für “Popanz”. Man sei als CDU nicht der Auffassung, dass jetzt unbedingt in dieser Schnelligkeit gehandelt werden müsse.

Auch wurden die Gemeinde und die Öffentlichkeit noch nicht offiziell angehört. Bürgermeister und die Fraktionen von SPD und Grünen wollten nun lediglich Mehrheiten für die Errichtung von Windenergieanlagen schaffen, die Argumentation dafür sei nicht ehrlich. Bezüglich der Interessentenschaft unter Punkt 4 sei der Rat zudem nicht befugt, den Bürgermeister zu beauftragen. Das liege allein in seiner Verantwortung als Vorsteher der Interessentenschaft qua Amt und dazu müsse er stehen. Herr Kleefisch überreicht eine 4-seitige Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Protokoll, die als Anlage 4 im RIS eingestellt ist. Auf seine Frage, ob die Gemeinde förmlich zur Aufhebung des FNP angehört worden sei, teilt Frau Böse mit, dass dies nicht der Fall sei. Vielmehr sei die Gemeinde im vergangenen Jahr hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens und der Möglichkeit, dieses zu ersetzen, vom Kreis Coesfeld angehört worden (vgl. hierzu VO/021/2020 mit nachfolgender Beratung).

 

Herr Dr. Höfener (Bündnis 90(/Die Grünen) bedauert zu hören, dass CDU und FDP weiterhin keinen Sinneswandel eingeleitet hätten. Bereits im Februar 2019 und zuletzt im Juni 2020, habe man immer wieder überdeutlich darauf hingewiesen, dass eine weitere Versagung des gemeindlichen Einvernehmens und somit ein weiteres Untätigsein keine Option mehr darstelle. Dies sei vielmehr das eigentliche und folgenschwere Versäumnis und nicht der späte Versand der Ergänzungsvorlage. CDU und FDP könnten mit der Zustimmung zum Beschluss nun endlich weiteren Schaden abwenden bzw. verhindern; auch der Eintragung der Erschließungsbaulast müsse man zustimmen und somit das verantwortliche Vorgehen des Bürgermeisters unterstützen.

Ob Windräder gebaut werden, entscheide auch nicht die Gemeinde Havixbeck, sondern dann der Kreis Coesfeld.

 

Für die SPD erklärt Herr Eilers, dass 2018 genauso wie 2019 die eigene Fraktion den neuen Flächennutzungsplan verabschieden wollte. Dies wurde aber stetig von CDU und FDP verhindert. Durch diese Aufschiebepolitik sei man nun in die Situation gelangt, dass jetzt endlich gehandelt und entschieden werden müsse.

 

Herr Dirks bittet um Abstimmung.

 

 


Abstimmungsergebnis: