Sitzung: 25.03.2021 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 10
Vorlage: VO/033/2021
Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der
Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und
beschließt unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und
Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf des Bebauungsplanes „2.
Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ mit Begründung und Umweltbericht gem. der §§
3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage VO/033/2021 liegt vor.
Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 11.03.2021, TOP 12.
Es erfolgt der
Beschluss über die Ordnungsziffern 1, 6, 9, 17 und 20 in cumulo:
Ordnungsziffer 1:
Schreiben vom
Kampfmittelräumdienst, Bezirksregierung Arnsberg vom 28.01.2016
Beschlusstext:
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen. In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis
aufgenommen.
Ordnungsziffer 6:
Beschlusstext zu
1.:
Die Bedenken
hinsichtlich einer Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden werden vor dem
Hintergrund nachfolgender Ausführungen sowie einer entsprechenden Aufwertung im
Rahmen der Eingriffsregelung nicht geteilt.
Beschlusstext zu
2.:
Der Hinweis, dass
Neuversiegelungen gem. § 1a (2) BauGB zu vermeiden sind, wird zur Kenntnis
genommen.
Beschlusstext zu
3.:
Zur Vermeidung
erheblich negativer Auswirkungen durch die zukünftigen Versiegelungen werden im
Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen und damit auch die im
Arbeitsblatt genannten Handlungsempfehlungen aufgegriffen.
Beschlusstext zu
4.:
Der Hinweis auf eine Teilkompensation auf nachweislich gleichwertigen Böden oder durch eine fachgerechte Dokumentation wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 9:
Beschlusstext:
Der Hinweis, dass
sich im Plangebiet keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden, wird
zur Kenntnis genommen.
Die Anregung für den
rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit
dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger Beginn und
Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom
Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn,
schriftlich anzuzeigen, wird im Rahmen der Umsetzung der Planung gefolgt.
Ordnungsziffer 17:
Beschlusstext: zu
1.:
Der Hinweis, dass
seitens der Unteren Bodenschutzbehörde keine Bedenken beste-hen, wird zur
Kenntnis genommen.
Der Hinweis, dass die
Erheblichkeit der Auswirkungen im Hinblick auf die Lebens-raumfunktion für
Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit bei der Kompensation ausreichend
berücksichtigt wurde, wird zur Kenntnis genommen.
Beschlusstext zu
2:
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Das im Plangebiet
anfallende Niederschlagswasser wird in Regenwasserkanälen gesammelt und über
die vorhandene Regenwasserkanalisation im Baugebiet Habichtsbach II in den
südlich angrenzenden Graben A eingeleitet. Die zentrale Rückhaltung der
Niederschlagswassereinleitungen wird im Retentionsraum „Hohenholter Straße“
sichergestellt.
Beschlusstext zu
3.:
Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen. Art und Lage der Ausgleichsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren
ergänzt.
Beschlussvortext
zu 4.:
Die Anregung wird in
Anlehnung an die im Bereich des Baugebietes Habichtsbach I getroffenen
Regelungen wie folgt berücksichtigt: Die Festsetzung wird entsprechend ergänzt,
und zwar wie folgt:
„Es sind nur die in
der Planzeichnung festgesetzten Hauptfirstrichtungen zulässig. Die
Hauptfirstrichtung ist der längeren Mittelachse des Hauptbaukörpers
gleichzuset-zen. Die Bezugshöhe des maßgeblichen Hauptbaukörpers ist die
Mittelachse des 1. Obergeschosses. Für untergeordnete Baukörper sind
abweichende Firstregelungen zulässig“.
Beschlusstext zu
5.:
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 20:
Beschlusstext:
Der Hinweis auf die
wasserwirtschaftlichen Aspekte der Planung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen; Ja-Stimmen: 26.
Ordnungsziffern B1 –
B4:
Nach kurzer Diskussion erklärt Frau Böse zu der Frage, wieviel Quadratmeter zusätzlich an Bauland durch die Veränderung der Verkehrsfläche gewonnen werden, dass die Zahl noch mit dem Protokoll benannt werde.
Antwort der Verwaltung:
Es handelt sich um
rund 120 m²
Abstimmung über die Ordnungsziffer B1:
Ordnungsziffer B1:
Beschlusstext:
Die Bedenken werden
zur Kenntnis genommen.
Den Anregungen, auf
die an der östlichen Seite des Parkrondells gelegenen Straßen-verbindungen zu
verzichten und auf der westlichen Seite des Parkrondells nur einen Fuß- und
Radweg anzulegen, wird nicht gefolgt. Die Verkehrsführung entspricht
Planvariante 1, die in der Sitzung des Rates am 25.03.2021 vorgestellt wurde
und als Anlage 8 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online)
eingestellt ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig; Ja-Stimmen: 16; Enthaltungen: 10 (CDU).
Es erfolgt nun die
Abstimmung über die Ordnungsziffern B2, B3 und B4 gemäß Bauausschuss:
Ordnungsziffer B2:
Beschlusstext:
Der Hinweis, dass das
Ziel der Planung – Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum - nicht in Frage
gestellt wird und weiter verfolgt werden sollte, wird zur Kenntnis genommen.
Der Anregung, im
Plangebiet den Bau eines Spielplatzes vorzusehen, wird gefolgt, um eine
angemessene Ausstattung des Baugebietes mit Spielflächen für Kinder
sicherzustellen.
Ordnungsziffer B3:
Beschlusstext zu
1.:
Der Anregung, im
Plangebiet den Bau eines Spielplatzes vorzusehen, wird gefolgt, um eine
angemessene Ausstattung des Baugebietes mit Spielflächen für Kinder
sicherzustellen.
Beschlusstext zu
2.:
Die Bedenken
hinsichtlich des Ausbaustandards der Straße Plaggenesch werden zur Kenntnis
genommen, allerdings ist diese nicht Teil des vorliegenden Bebauungspla-nes.
Der Anregung, die
Straße Plaggenesch im westlichen Teilabschnitt um einen Gehweg zu erweitern,
wird nicht gefolgt.
Beschlusstext zu
3.:
Der Anregung zur
Schaffung zusätzlicher Stellplätze im Straßenraum wird dahingehend gefolgt,
dass eine zusätzliche Sammelstellplatzanlage an der nördlichen Randstraße
vorgesehen wird.
Die Aussage, es seien im geplanten Gebiet 286 Wohneinheiten möglich, ist nicht zu-treffend.
Beschlusstext zu
4.:
Die Anregung im
Bebauungsplan eine Baufläche für ein sog. Multifunktionshaus festzusetzen, wird
mangels planungsrechtlicher Notwendigkeit nicht gefolgt.
Beschlusstext zu
5.:
Der Hinweis, dass für
das Plangebiet ein Entwässerungskonzept fehlt, ist nicht zutreffend.
Ordnungsziffer B4:
Beschlusstext:
Der Anregung, im
Plangebiet den Bau eines Spielplatzes vorzusehen, wird gefolgt, um eine
angemessene Ausstattung des Baugebietes mit Spielflächen für Kinder
sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig; Ja-Stimmen: 26.
Sodann erfolgt die Abstimmung über den Gesamt-Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis (bei Enthaltungen der CDU):