Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ mit Begründung und Umweltbericht gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/033/2021 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 11.03.2021, TOP 12.

 

Es erfolgt der Beschluss über die Ordnungsziffern 1, 6, 9, 17 und 20 in cumulo:

 

Ordnungsziffer 1:

Schreiben vom Kampfmittelräumdienst, Bezirksregierung Arnsberg vom 28.01.2016

 

Beschlusstext:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.

 

 

Ordnungsziffer 6:

Beschlusstext zu 1.:

Die Bedenken hinsichtlich einer Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden werden vor dem Hintergrund nachfolgender Ausführungen sowie einer entsprechenden Aufwertung im Rahmen der Eingriffsregelung nicht geteilt.

 

Beschlusstext zu 2.:

Der Hinweis, dass Neuversiegelungen gem. § 1a (2) BauGB zu vermeiden sind, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Beschlusstext zu 3.:

Zur Vermeidung erheblich negativer Auswirkungen durch die zukünftigen Versiegelungen werden im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen und damit auch die im Arbeitsblatt genannten Handlungsempfehlungen aufgegriffen.

 

 

Beschlusstext zu 4.:

Der Hinweis auf eine Teilkompensation auf nachweislich gleichwertigen Böden oder durch eine fachgerechte Dokumentation wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Ordnungsziffer 9:

Beschlusstext:

Der Hinweis, dass sich im Plangebiet keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden, wird zur Kenntnis genommen.

Die Anregung für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich anzuzeigen, wird im Rahmen der Umsetzung der Planung gefolgt.

 

 

 

Ordnungsziffer 17:

Beschlusstext: zu 1.:

Der Hinweis, dass seitens der Unteren Bodenschutzbehörde keine Bedenken beste-hen, wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, dass die Erheblichkeit der Auswirkungen im Hinblick auf die Lebens-raumfunktion für Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit bei der Kompensation ausreichend berücksichtigt wurde, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Beschlusstext zu 2:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird in Regenwasserkanälen gesammelt und über die vorhandene Regenwasserkanalisation im Baugebiet Habichtsbach II in den südlich angrenzenden Graben A eingeleitet. Die zentrale Rückhaltung der Niederschlagswassereinleitungen wird im Retentionsraum „Hohenholter Straße“ sichergestellt.

 

 

Beschlusstext zu 3.:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Art und Lage der Ausgleichsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren ergänzt.

 

 

Beschlussvortext zu 4.:

Die Anregung wird in Anlehnung an die im Bereich des Baugebietes Habichtsbach I getroffenen Regelungen wie folgt berücksichtigt: Die Festsetzung wird entsprechend ergänzt, und zwar wie folgt:

„Es sind nur die in der Planzeichnung festgesetzten Hauptfirstrichtungen zulässig. Die Hauptfirstrichtung ist der längeren Mittelachse des Hauptbaukörpers gleichzuset-zen. Die Bezugshöhe des maßgeblichen Hauptbaukörpers ist die Mittelachse des 1. Obergeschosses. Für untergeordnete Baukörper sind abweichende Firstregelungen zulässig“.

 

 

Beschlusstext zu 5.:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Ordnungsziffer 20:

Beschlusstext:

Der Hinweis auf die wasserwirtschaftlichen Aspekte der Planung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen; Ja-Stimmen: 26.

 

 

 

Ordnungsziffern B1 – B4:

 

Nach kurzer Diskussion erklärt Frau Böse zu der Frage, wieviel Quadratmeter zusätzlich an Bauland durch die Veränderung der Verkehrsfläche gewonnen werden, dass die Zahl noch mit dem Protokoll benannt werde.

 

Antwort der Verwaltung:

Es handelt sich um rund 120 m²

 

Abstimmung über die Ordnungsziffer B1:

 

Ordnungsziffer B1:

Beschlusstext:

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

Den Anregungen, auf die an der östlichen Seite des Parkrondells gelegenen Straßen-verbindungen zu verzichten und auf der westlichen Seite des Parkrondells nur einen Fuß- und Radweg anzulegen, wird nicht gefolgt. Die Verkehrsführung entspricht Planvariante 1, die in der Sitzung des Rates am 25.03.2021 vorgestellt wurde und als Anlage 8 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig; Ja-Stimmen: 16; Enthaltungen: 10 (CDU).

 

 

 

Es erfolgt nun die Abstimmung über die Ordnungsziffern B2, B3 und B4 gemäß Bauausschuss:

 

Ordnungsziffer B2:

Beschlusstext:

Der Hinweis, dass das Ziel der Planung – Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum - nicht in Frage gestellt wird und weiter verfolgt werden sollte, wird zur Kenntnis genommen.

Der Anregung, im Plangebiet den Bau eines Spielplatzes vorzusehen, wird gefolgt, um eine angemessene Ausstattung des Baugebietes mit Spielflächen für Kinder sicherzustellen.

 

 

 

Ordnungsziffer B3:

Beschlusstext zu 1.:

Der Anregung, im Plangebiet den Bau eines Spielplatzes vorzusehen, wird gefolgt, um eine angemessene Ausstattung des Baugebietes mit Spielflächen für Kinder sicherzustellen.

 

 

Beschlusstext zu 2.:

Die Bedenken hinsichtlich des Ausbaustandards der Straße Plaggenesch werden zur Kenntnis genommen, allerdings ist diese nicht Teil des vorliegenden Bebauungspla-nes.

Der Anregung, die Straße Plaggenesch im westlichen Teilabschnitt um einen Gehweg zu erweitern, wird nicht gefolgt.

 

 

Beschlusstext zu 3.:

Der Anregung zur Schaffung zusätzlicher Stellplätze im Straßenraum wird dahingehend gefolgt, dass eine zusätzliche Sammelstellplatzanlage an der nördlichen Randstraße vorgesehen wird.

Die Aussage, es seien im geplanten Gebiet 286 Wohneinheiten möglich, ist nicht zu-treffend.

 

 

Beschlusstext zu 4.:

Die Anregung im Bebauungsplan eine Baufläche für ein sog. Multifunktionshaus festzusetzen, wird mangels planungsrechtlicher Notwendigkeit nicht gefolgt.

 

 

Beschlusstext zu 5.:

Der Hinweis, dass für das Plangebiet ein Entwässerungskonzept fehlt, ist nicht zutreffend.

 

 

 

Ordnungsziffer B4:

Beschlusstext:

Der Anregung, im Plangebiet den Bau eines Spielplatzes vorzusehen, wird gefolgt, um eine angemessene Ausstattung des Baugebietes mit Spielflächen für Kinder sicherzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig; Ja-Stimmen: 26.

 

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den Gesamt-Beschlussvorschlag.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis (bei Enthaltungen der CDU):