Es melden sich verschiedene Bürger*innen zu Wort, die eine Frage zu TOP 7, “Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung von 3 Windkraftanlagen in der Bauerschaft Herkentrup” stellen möchten.

 

  1. Die Bürgerin ist Anwohnerin, schwanger und baut sich gerade mit ihrem Mann eine Zukunft auf und fragte, an wen sie sich wenden könne, wenn es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen käme.

 

Herr Bürgermeister Möltgen antwortet darauf, dass für solche Fragen der Kreis Coesfeld im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zunächst der Ansprechpartner sei, da diese Aspekte dort ja auch im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Berücksichtigung fänden.

 

 

  1. Die Bürgerin (Sophia Schleiner) ist Anwohnerin, schwanger und wird in naher Zukunft den Hof der Eltern übernehmen, in den sie weiter investieren und ihn zu einem nachhaltigen Standort entwickeln wollen. Sie fragt, wen sie um Hilfe bitten könne, wenn beispielsweise weniger Gäste kämen und somit nachteilige wirtschaftliche Folgen eintreten würden.

 

Herr Bürgermeister Möltgen antwortet, dass auch dies im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, zu dem ja bereits der Erörterungstermin stattgefunden habe, zu diskutieren sei.

 

 

 

  1. Der Bürger (Herr Schleithoff) ist ebenfalls Anwohner und fragt, ob es Erkenntnisse darüber gebe, wie hoch der wirtschaftliche Nachteil der Anlieger und der Region um die Windkrafträder sich entwickeln könne.

 

Herr Bürgermeister Möltgen antwortet, dass er einen etwaigen wirtschaftlichen Verlust in der Region bislang nicht erkennen könne, auch wenn er es nicht abschließend zu beurteilen vermag, ob Gäste wegblieben. Es gäbe aber auch ökologische Vorteile, so stelle die Windenergie einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz dar, drei WEA würden regenerativen Strom für in etwa 10.000 Haushalte erzeugen, viele Gäste würden es womöglich auch schätzen, wenn am Ort nachhaltige Energie erzeugt werde.

 

 

 

  1. Eine Bürgerin aus Bösensell fragt, wie hoch der wirtschaftliche Vorteil sei.

 

Herr Möltgen antwortet, dass er diesen regional betrachtet nicht beziffern könne, dies aber auch keine Frage für die erforderlichen Entscheidungen zum Fortbestand eines Flächennutzungsplanes und der rechtlichen Rahmenbedingungen sei.

 

 

  1. Eine Bürgerin  aus Hohenholte fragt was mit dem Flächennutzungsplan passiere, er könne ja nicht einfach verschwinden. Außerdem bestünde seit fast 20 Jahren Vertrauensschutz. Diesen müssten die Antragsteller auch genießen. In der letzten Sitzung sei eine andere Auskunft gegeben worden, wo könne sie das nachlesen.

 

Herr Möltgen antwortet, dass dies auch seiner Meinung nach schwer zu fassen sei und erläutert kurz noch einmal die rechtliche Ausgangslage, die im Rahmen eines “Ewigkeitsfehlers” zur Nichtigkeit des FNP geführt habe. Der zugrundeliegende „Ewigkeitsfehler“ sei als solcher bereits höchstrichterlich beschieden. Die Verwaltungsvorlage erläutere den Zusammenhang umfassend. Bei weiteren Fragen stehe aber auch weiterhin Frau Böse (Fachbereichsleiterin II) zur Verfügung.

 

 

 

  1. Eine Bürgerin (Frau Rösner) fragt nach, ob es im Zusammenhang mit der Aufhebung des Flächennutzungsplanes die Möglichkeit zu einem Bürgerbegehren gäbe.

 

Frau Böse antwortet, dass Bürgerbegehren in der Regel nur Themen zugängig seien, die auch politische Entscheidungsmöglichkeiten bergen würden. Wie Herr Möltgen schon ausgeführt habe, gehe es in diesem Fall aber nur um die (unstrittige) Anwendung von Recht und Gesetz.

 

Die Bürgerin bittet darum, dies nochmals zu überprüfen.

Herr Möltgen antwortet, dass die Gemeinde dies tun werde. Gleichwohl vertraue er der Aussage von Frau Böse.

 

Herr Kleefisch gibt zu Protokoll, dass es sich unter diesem Tagesordnungspunkt nur um eine Fragestunde handele. Die Tatsache, dass keine Diskussion bzw. Wortmeldung der Ratsmitglieder erfolge, habe formale Gründe. Sie bedeute nicht, dass man mit allen gegebenen Antworten einverstanden sei.

 

 

 

  1. Eine Bürgerin, Anwohnerin (Frau Schleiner) möchte wissen, ob sich der Bürgermeister nur “hinter der Juristerei” verstecke.

 

Herr Möltgen antwortet, dass dies nicht der Fall sei. Es sei am Vortag in der WN (24.03.2021,Lokalteil Havixbeck) nochmals ein Interview zu den rechtlichen Rahmenbedingungen mit ihm veröffentlicht worden, das die Hintergründe gut nachvollziehbar wiedergebe.

 

 

 

  1. Eine Bürgerin (Frau Muriel Hollenhorst) fühlt sich als Bürgerin ignoriert und fragt, mit welchen Bürger*innen denn zusammengearbeitet werde.

 

Herr Möltgen antwortet, dass diverse Einwände gegen eine mögliche Genehmigung im Rahmen des Anhörungsverfahrens beim Kreis diskutiert worden seien, dies sei ja auch intensiv wahrgenommen worden. In Bezug auf die Frage zum Fortbestand des fehlerhaften Flächennutzungsplanes liege dies nicht im Ermessener von Bürger*innen. In Gänze betrachtet habe es jetzt intensive Beteiligung gegeben und viele Aspekte seien seit Jahren diskutiert und alle Argumente ausgetauscht worden. Ein Nicht-Aufgreifen von Bedenken von Bürger*innen sei nicht mit Ignoranz gleichzusetzen.

 

Er fragt, ob es weitere Fragen gäbe. Dies ist nicht der Fall. Herr Möltgen dankt den Bürger*innen und fährt mit TOP 4 fort.