Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ mit Begründung und Umweltbericht gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/033/2021 liegt vor.

 

Es erfolgen die Abstimmungen über die einzelnen Ordnungsziffern:

 

 

Ordnungsziffer 1:

Schreiben vom Kampfmittelräumdienst, Bezirksregierung Arnsberg vom 28.01.2016

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

 

Ordnungsziffer 6:

 

Beschlussvorschlag zu 1.:

Die Bedenken hinsichtlich einer Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden werden vor dem Hintergrund nachfolgender Ausführungen sowie einer entsprechenden Aufwer-tung im Rahmen der Eingriffsregelung nicht geteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 11. Enthaltungen: 2.

 

 

Beschlussvorschlag zu 2.:

Der Hinweis, dass Neuversiegelungen gem. § 1a (2) BauGB zu vermeiden sind, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

Beschlussvorschlag zu 3.:

Zur Vermeidung erheblich negativer Auswirkungen durch die zukünftigen Versiege-lungen werden im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen und damit auch die im Arbeitsblatt genannten Handlungsempfehlungen aufgegriffen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

 

Beschlussvorschlag zu 4.:

Der Hinweis auf eine Teilkompensation auf nachweislich gleichwertigen Böden oder durch eine fachgerechte Dokumentation wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

 

Ordnungsziffer 9:

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis, dass sich im Plangebiet keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden, wird zur Kenntnis genommen.

Die Anregung für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungs-träger Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich anzuzeigen, wird im Rahmen der Umsetzung der Planung gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

Ordnungsziffer 17:

 

Beschlussvorschlag: zu 1.:

Der Hinweis, dass seitens der Unteren Bodenschutzbehörde keine Bedenken beste-hen, wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, dass die Erheblichkeit der Auswirkungen im Hinblick auf die Lebens-raumfunktion für Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit bei der Kompensation ausreichend berücksichtigt wurde, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

Beschlussvorschlag zu 2:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird in Regenwasserkanälen gesammelt und über die vorhandenen Regenwasserkanalisation im Baugebiet Habichtsbach II in den südlich angrenzenden Graben A eingeleitet. Die zentrale Rückhaltung der Niederschlagswas-sereinleitungen wird im Retentionsraum „Hohenholter Straße“ sichergestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

Beschlussvorschlag zu 3.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Art und Lage der Ausgleichsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

Beschlussvorschlag zu 4.

Die Anregung wird in Anlehnung an die im Bereich des Baugebietes Habichtsbach I getroffenen Regelungen wie folgt berücksichtigt: Die Festsetzung wird entsprechend ergänzt, und zwar wie folgt:

„Es sind nur die in der Planzeichnung festgesetzten Hauptfirstrichtungen zulässig. Die Hauptfirstrichtung ist der längeren Mittelachse des Hauptbaukörpers gleichzuset-zen. Die Bezugshöhe des maßgeblichen Hauptbaukörpers ist die Mittelachse des 1. Obergeschosses. Für untergeordnete Baukörper sind abweichende Firstregelungen zulässig“.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

Beschlussvorschlag zu 5.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

Ordnungsziffer 20:

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis auf die wasserwirtschaftlichen Aspekte der Planung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

Ordnungsziffer B1:

 

Herr Dr. Höfener stellt den Antrag, dass eine weitere Erschließungsstraße entfallen soll. Angedacht ist die zweite Erschließungsstraße von Osten. Die Straßenfläche soll der Wohnbaufläche zugeschlagen werden.

Er bittet, bis zum Rat zu prüfen, inwieweit diese Fläche erschlossen werden kann.

 

Herr Wientges antwortet, dass die Erschließungsstraße auch zur Ableitung des anfallenden Abwassers dient. Man habe schon eine der ursprünglich vorgesehenen Ersschließungsstraßen der Wohnbaufläche zugeschlagen. Hierdurch komme es bereits zu Schwierigkeiten im nachfolgenden Kanalnetz, die man aber durch Eingriffe in der bereits fertig gestellten Erschließungsstraße (Plaggenesch) und des Kanalnetzes lösen könne. Ob auch dieser Entwässerungsstrang ohne weitere Vorkehrungen entfallen könne, sei aus hydraulischer Sicht fraglich. Man werde alles versuchen, um die Frage bis zur nächsten Ratssitzung zu klären.

 

Frau Böse antwortet, dass, wenn es sich als machbar herausstellen sollte, ein politisches Votum hilfreich wäre, da dann zur Ratssitzung auch ein überarbeiteter städtebaulicher Entwurf vorgelegt werden könne, daher solle man dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen folgen.

 

Die SPD schließt sich dem Antrag an.

 

Abstimmungsergebnis (über den Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen):

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 10; Enthaltungen: 3.

 

 

 

Ordnungsziffer B2:

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis, dass das Ziel der Planung – Schaffung von dringend benötigtem Wohn-raum - nicht in Frage gestellt wird und weiter verfolgt werden sollte, wird zur Kenntnis genommen.

Der Anregung, im Plangebiet den Bau eines Spielplatzes vorzusehen, wird gefolgt, um eine angemessene Ausstattung des Baugebietes mit Spielflächen für Kinder sicherzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

 

Ordnungsziffer B3:

 

Beschlussvorschlag zu 1.:

Der Anregung, im Plangebiet den Bau eines Spielplatzes vorzusehen, wird gefolgt, um eine angemessene Ausstattung des Baugebietes mit Spielflächen für Kinder sicherzu-stellen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

 

Beschlussvorschlag zu 2.:

Die Bedenken hinsichtlich des Ausbaustandards der Straße Plaggenesch werden zur Kenntnis genommen, allerdings ist diese nicht Teil des vorliegenden Bebauungspla-nes.

Der Anregung, die Straße Plaggenesch im westlichen Teilabschnitt um einen Gehweg zu erweitern, wird nicht gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

 

Beschlussvorschlag zu 3.:

 

Der Anregung zur Schaffung zusätzlicher Stellplätze im Straßenraum wird dahingehend gefolgt, dass eine zusätzliche Sammelstellplatzanlage an der nördlichen Randstraße vorgesehen wird.

Die Aussage, es seien im geplanten Gebiet 286 Wohneinheiten möglich, ist nicht zu-treffend.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

 

Beschlussvorschlag zu 4.:

Die Anregung im Bebauungsplan eine Baufläche für ein sog. Multifunktionshaus fest-zusetzen, wird mangels planungsrechtlicher Notwendigkeit nicht gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

 

Beschlussvorschlag zu 5.:

Der Hinweis, dass für das Plangebiet ein Entwässerungskonzept fehlt, ist nicht zutreffend.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

 

Ordnungsziffer B4:

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung, im Plangebiet den Bau eines Spielplatzes vorzusehen, wird gefolgt, um eine angemessene Ausstattung des Baugebietes mit Spielflächen für Kinder sicherzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 13.

 

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den Gesamt-Beschlussvorschlag.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: