Frau Böse erläutert die gesetzliche Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen, die bei Eingriffen in Natur und Landschaft, im Rahmen neuer Bauplanungen notwendig werden bzw. werden können. Sie erklärt die unterschiedlichen Möglichkeiten, die der Gemeinde hierfür zur Verfügung stehen (z.B. ökologische Aufwertung von eigenen Flächen, Ankauf von Ökopunkten) und erläutert die Systematik des gemeindlichen Ökokontos.

 

Herr Kleefisch gibt zu bedenken, dass mit dem Beschluss im nicht öffentlichen Teil der Sitzung unter TOP 44 nicht ein Ausgleich für die Flächen an der Münsterstraße verbunden sein kann.

Diese Auffassung wird durch die Verwaltung ausdrücklich bestätigt, geht es im nicht öffentlichen Teil doch nur um den Ankauf und nicht um eine Entscheidung zur Verwendung der gekauften Punkte.

 

Herr Möltgen erklärt, dass die Verwaltung im Laufe des nächsten Jahres sowohl die Fraktionen als auch die Öffentlichkeit bedarfsgerecht und transparent über das Thema weiter informieren werde.