Im Rahmen der am 01.12.2020 stattgefundenen Lenkungskreissitzung des Finanzzentrums Baumberge, teilte die Gemeinde Nottuln mit, dass diese vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses am 08.12.2020, die bisherige Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 und 22a Umsatzsteuergesetz (UStG) mit Wirkung ab dem 01.01.2021 widerrufen wird. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Nottuln vollumfänglich in den unternehmerischen Bereichen der Verwaltung der Umsatzsteuer unterliegen wird. Dies bedeutet für die Gemeinde Havixbeck, dass auch die interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen des Finanzzentrums Baumberge ab dem 01.01.2021 in großen Teilen der Umsatzsteuer unterliegen wird. Demzufolge wird es zu einer zusätzlichen Belastung des gemeindlichen Haushaltes kommen.

Die Verwaltung wird nunmehr die möglichen Handlungsoptionen prüfen. Mögliche Fragen über Handlungsoptionen und Auswirkungen können daher zunächst nur im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beraten werden.