Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt gem. § 57 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der Bürgermeister; die Stellvertretung des Ausschussvorsitzenden wird gem. § 57 Abs. 3 Satz 2 GO NRW in der ersten Sitzung des Ausschusses aus der Mitte des Ausschusses gewählt.“

 

Auf Vorschlag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP wird Herr Thorsten Webering (CDU) einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden im Haupt- und Finanzausschuss gewählt.