Sitzung: 02.12.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Den Vorsitz im Haupt-
und Finanzausschuss führt gem. § 57 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der Bürgermeister; die
Stellvertretung des Ausschussvorsitzenden wird gem. § 57 Abs. 3 Satz 2 GO NRW
in der ersten Sitzung des Ausschusses aus der Mitte des Ausschusses gewählt.“
Auf Vorschlag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP wird Herr Thorsten Webering (CDU) einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden im Haupt- und Finanzausschuss gewählt.