Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Es ergeht folgender Beschluss gemäß Haupt- und Finanzausschuss:

 

a)      Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung (Anlage 1) zu den förderfähigen und nicht förderfähigen Anschlussadressen im Rahmen des Breitbandausbaus zu Kenntnis.

b)      Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Vergabe für den geförderten Breitbandausbau im Außenbereich der Gemeinde Havixbeck unter der Voraussetzung durchzuführen, dass der erforderliche kommunale Eigenanteil im Rahmen des Förderantrags (ohne Nebenkosten) 327.000 EUR nicht übersteigt. Das Ausschreibungsverfahren ist ungeachtet des in der Entwicklung befindlichen „Graue Flecken“ Förderprogramms fortzusetzen.

c)      Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Anschluss der s.g. „grauen Flecken“ im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus förderrechtlich ausgeschlossen ist. Den Anschluss dieser Liegenschaften hat sich der Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. zum Ziel gesetzt. Der Verein wird eigenständig, d.h. unabhängig vom Förderprojekt,  mit Unternehmen über den Anschluss der „grauen Flecken“ verhandeln. Hierfür hat der Verein 350.000 EUR auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Eine weitere finanzielle Beteiligung der Gemeinde ist nicht vorgesehen. Die Verwaltung wird dem Verein gerne unterstützend zur Seite stehen.

d)      Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. eine 50 %ige Kostenübernahme der Nebenkosten erklärt hat und geht dabei von einer Summe in Höhe von 65.000 € als Zuschuss aus (Sitzung des Gemeinderates am 05.12.2019).

e)      Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Vereins zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. (Anlage 2) zur Kenntnis.

f)       Der  Gemeinderat beschließt, den Antrag der Interessengemeinschaft Glasfaser Walingen auf Bezuschussung weiterhin zurückzustellen (Sitzung des Gemeinderates am 05.12.2019).

 

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/ 126/2020 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 02.12.20, TOP 8.

 


Abstimmungsergebnis: