Sitzung: 10.12.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: VO/126/2020
Es ergeht folgender
Beschluss gemäß Haupt- und Finanzausschuss:
a)
Der Gemeinderat
nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung (Anlage 1) zu den förderfähigen und
nicht förderfähigen Anschlussadressen im Rahmen des Breitbandausbaus zu
Kenntnis.
b)
Der Gemeinderat
beauftragt die Verwaltung, die Vergabe für den geförderten Breitbandausbau im
Außenbereich der Gemeinde Havixbeck unter der Voraussetzung durchzuführen, dass
der erforderliche kommunale Eigenanteil im Rahmen des Förderantrags (ohne
Nebenkosten) 327.000 EUR nicht übersteigt. Das Ausschreibungsverfahren ist
ungeachtet des in der Entwicklung befindlichen „Graue Flecken“ Förderprogramms
fortzusetzen.
c)
Der Gemeinderat
nimmt zur Kenntnis, dass der Anschluss der s.g. „grauen Flecken“ im Rahmen des
geförderten Breitbandausbaus förderrechtlich ausgeschlossen ist. Den Anschluss
dieser Liegenschaften hat sich der Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck
e.V. zum Ziel gesetzt. Der Verein wird eigenständig, d.h. unabhängig vom
Förderprojekt, mit Unternehmen über den Anschluss der „grauen Flecken“
verhandeln. Hierfür hat der Verein 350.000 EUR auf einem Treuhandkonto
hinterlegt. Eine weitere finanzielle Beteiligung der Gemeinde ist nicht
vorgesehen. Die Verwaltung wird dem Verein gerne unterstützend zur Seite
stehen.
d)
Der Gemeinderat
nimmt zur Kenntnis, dass der Verein zur Förderung des Außenbereichs von
Havixbeck e.V. eine 50 %ige Kostenübernahme der Nebenkosten erklärt hat und
geht dabei von einer Summe in Höhe von 65.000 € als Zuschuss aus (Sitzung des
Gemeinderates am 05.12.2019).
e)
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahme des Vereins zur Förderung des Außenbereichs von
Havixbeck e.V. (Anlage 2) zur Kenntnis.
f) Der Gemeinderat beschließt, den
Antrag der Interessengemeinschaft Glasfaser Walingen auf Bezuschussung
weiterhin zurückzustellen (Sitzung des Gemeinderates am 05.12.2019).
Die Verwaltungsvorlage VO/ 126/2020 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss vom 02.12.20, TOP 8.
Abstimmungsergebnis: