Sitzung: 10.12.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: VO/124/2020
Es ergeht folgender
Beschluss:
1. Ratsmitgliedern, die am digitalen
Ratsdienst teilnehmen, wird für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten
Endgeräten ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 250 € zu Beginn einer jeden
Wahlperiode zur Verfügung gestellt oder bei einer späteren Annahme eines
Mandates anteilmäßig ausgezahlt.
2. Ausschussmitgliedern, die am digitalen
Ratsdienst teilnehmen, wird für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten
Endgeräten ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 125 € zu Beginn einer jeden
Wahlperiode zur Verfügung gestellt oder bei einer späteren Annahme eines
Mandates anteilmäßig ausgezahlt. Stellvertretende Sachkundige Bürger haben
keinen Anspruch auf eine Bezuschussung.
Der zweckgebundene Zuschuss deckt alle
Kosten für Beschaffung, Reparatur und Ausdrucke ab. Bei einer späteren Rückkehr
zu papiergebundenen Sitzungsunterlagen oder Niederlegung des Mandats werden
bereits ausgezahlte Beträge für noch nicht genutzte Zeiträume, gerechnet auf
Monatsbasis, zurückgefordert.
Nach Beschlussfassung soll eine zeitnahe
Auszahlung der Zuschüsse erfolgen.
Die Verwaltungsvorlage VO/124/2020 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss vom 02.12.2020 , TOP 1.3
Abstimmungsergebnis: