Sitzung: 15.11.2012 Gemeinderat
Anlässlich
des § 43 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO NRW) in Verbindung mit dem
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW haben die Mitglieder des Rates und der
Ausschüsse mir Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen
Verhältnisse zu geben, soweit das für die Ausübung ihres Mandates von Bedeutung
sein kann. Diese Erklärung ist nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW (§ 17
Satz 2) jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen.
Um den
mit einer jährlichen Abfrage verbundenen Aufwand zu vermeiden, habe ich Sie mit
meiner letzten Abfrage vom 23. Februar 2010 gebeten, mir zukünftige
Veränderungen der relevanten Daten jeweils zeitnah schriftlich mitzuteilen,
damit diese stets aktuell eingepflegt werden können.
Ich
nehme nunmehr das Ausscheiden und das Nachrücken einiger Rats- und
Ausschussmitglieder sowie einiger sachkundiger Bürger zum Anlass, die
vorgenannten, verpflichtenden Erklärungen auf einem einheitlichen aktuellen
Stand zu bringen.
Ich
möchte Sie daher bitten, mir die Ihnen in Kürze zugehende Erklärung nach dem
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW zeitnah ausgefüllt und unterschrieben wieder
hier einzureichen.
Des
Weiteren beabsichtigte ich, diese Daten zukünftig auf unserer gemeindlichen
Homepage zu veröffentlichen.