Anlässlich des § 43 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO NRW) in Verbindung mit dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW haben die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse mir Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben, soweit das für die Ausübung ihres Mandates von Bedeutung sein kann. Diese Erklärung ist nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW (§ 17 Satz 2) jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen.

 

Um den mit einer jährlichen Abfrage verbundenen Aufwand zu vermeiden, habe ich Sie mit meiner letzten Abfrage vom 23. Februar 2010 gebeten, mir zukünftige Veränderungen der relevanten Daten jeweils zeitnah schriftlich mitzuteilen, damit diese stets aktuell eingepflegt werden können.

 

Ich nehme nunmehr das Ausscheiden und das Nachrücken einiger Rats- und Ausschussmitglieder sowie einiger sachkundiger Bürger zum Anlass, die vorgenannten, verpflichtenden Erklärungen auf einem einheitlichen aktuellen Stand zu bringen.

 

Ich möchte Sie daher bitten, mir die Ihnen in Kürze zugehende Erklärung nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW zeitnah ausgefüllt und unterschrieben wieder hier einzureichen.

 

Des Weiteren beabsichtigte ich, diese Daten zukünftig auf unserer gemeindlichen Homepage zu veröffentlichen.