Sitzung: 10.12.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25
Vorlage: VO/115/2020
Es ergeht folgender
Beschluss:
Aufgrund des Vorprüfungsergebnisses des
Wahlprüfungsausschusses vom 09.12.2020 stellt der Gemeinderat fest, dass
gültige Einsprüche und Fälle im Sinne des § 40 Abs. 1 KWahlG, die für die
Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Havixbeck von
entscheidender Bedeutung sein könnten, nicht vorliegen.
Die Bürgermeisterwahl vom 13.09.2020 und
27.09.2020 wird daher gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig erklärt.
Die Verwaltungsvorlage VO/115/2020 liegt vor.
Wahlprüfungsausschuss vom 09.12.2020, TOP 3.
Der Bürgermeister stimmt hier nicht mit ab.
Abstimmungsergebnis (ohne BM):