Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Aufgrund des Vorprüfungsergebnisses des Wahlprüfungsausschusses vom 09.12.2020 stellt der Gemeinderat fest, dass gültige Einsprüche und Fälle im Sinne des § 40 Abs. 1 KWahlG, die für die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Havixbeck von entscheidender Bedeutung sein könnten, nicht vorliegen.

Die Bürgermeisterwahl vom 13.09.2020 und 27.09.2020 wird daher gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig erklärt.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/115/2020 liegt vor.

Wahlprüfungsausschuss vom 09.12.2020, TOP 3.

 

Der Bürgermeister stimmt hier nicht mit ab.


Abstimmungsergebnis (ohne BM):