Sitzung: 10.12.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: VO/114/2020
Es ergeht folgender
Beschluss:
Aufgrund des Vorprüfungsergebnisses des
Wahlprüfungsausschusses vom 09.12.2020 stellt der Gemeinderat fest, dass
Einsprüche und Fälle im Sinne des § 40 Abs. 1 KWahlG, die für die Gültigkeit
der Wahl der Vertretung der Gemeinde Havixbeck von entscheidender Bedeutung
sein könnten, nicht vorliegen.
Die Wahl der Vertretung der Gemeinde
Havixbeck vom 13.09.2020 wird daher gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für
gültig erklärt.
Die Verwaltungsvorlage VO/114/2020 liegt vor.
Wahlprüfungsausschuss vom 09.12.2020, TOP 2.
Der Bürgermeister
stimmt hier mit ab.
Abstimmungsergebnis: