Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Aufgrund des Vorprüfungsergebnisses des Wahlprüfungsausschusses vom 09.12.2020 stellt der Gemeinderat fest, dass Einsprüche und Fälle im Sinne des § 40 Abs. 1 KWahlG, die für die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Gemeinde Havixbeck von entscheidender Bedeutung sein könnten, nicht vorliegen.

Die Wahl der Vertretung der Gemeinde Havixbeck vom 13.09.2020 wird daher gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig erklärt.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/114/2020 liegt vor.

Wahlprüfungsausschuss vom 09.12.2020, TOP 2.

 

Der Bürgermeister stimmt hier mit ab.

 

 


Abstimmungsergebnis: