Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

 

  1. Der Wahlprüfungsausschuss stellt fest, dass gültige Einsprüche gegen die Bürgermeisterwahl vom 13.09.2020 sowie gegen die Stichwahl vom 27.09.2020, welche die Ungültigkeit der Wahl begründen könnten, nicht vorliegen.
  2. Des Weiteren wird gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) festgestellt, dass Fälle im Sinne von § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) KWahlG, die von entscheidendem Einfluss auf die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl sind, nicht vorliegen.
  3. Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters vom 13.09.2020 und 27.09.2020 zu beschließen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/115/2020 liegt vor.

 

Frau Böse erläutert auf Bitten des Vorsitzenden Herrn Spüntrup.

 

Die Wählbarkeit des Bürgermeisters wurde im Vorfeld und zwar im Wahlvorbereitungsverfahren geprüft und insofern wurde der Wahlvorschlag für seine Kandidatur vom Wahlausschuss in der Sitzung am 04.08.2020 zugelassen. Auch zwischen diesem Zeitpunkt und dem Wahltag habe sich kein anderslautender Sachverhalt ergeben.

Nach Prüfung durch die Verwaltung liege somit kein Einspruchsgrund vor, der die Gültigkeit der Wahl infrage stellen könne.

 

Der Vorsitzende bittet darum auszuführen, wer die Prüfung in der Verwaltung vollzogen habe.

Frau Böse antwortet, dass der Bürgermeister als Wahlleiter die Beschlüsse des Wahlprüfungsausschusses und des Gemeinderates vorzubereiten habe (§ 66 KWahO). Da sich die Einsprüche gegen seine Person richten, habe sie selbst als stellvertretende Wahlleiterin diese Aufgabe wahrgenommen.

Zu den Einsprüchen zur Wahl habe man sich mit der Abteilung Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld und ihrem Leiter Herrn Heuermann ausgetauscht, die Rechtsauffassung der Verwaltung der Gemeinde Havixbeck werde im Kreis Coesfeld geteilt.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Spüntrup schlägt vor, dem Protokoll einen Zusatz hinzuzufügen, der das Abstimmungsergebnis durch die Ausschussmitglieder nochmals verdeutliche. Nach kurzer Aussprache einigen sich die Mitglieder einstimmig auf den folgenden Zusatz:

 

Die Prüfung der in der Verwaltungsvorlage VO/115/2020 vorgebrachten Einwände hat durch die Verwaltung in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ergeben, dass es keine zutreffenden Hinweise gibt, die die Ungültigkeit der Wahl des Bürgermeisters begründen würden.

 

Anschließend bittet der Vorsitzende um die Abstimmung.


Abstimmungsergebnis: