Zunächst wird eine Anfrage aus dem Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 17.09.2020 unter TOP Ö 15.2 beantwortet.

Herr Kleefisch: Warum befinden sich an einigen Stellen auf den Fahrbahnen, z.B. im Südosten an der Herkentruper Straße Markierungen auf der Fahrbahn, wie Haltelinien oder weiße Strichellinien und an anderen Stellen nicht. Besteht die Möglichkeit, dieses Mittel zur Verkehrsverlangsamung auch an anderen Stellen einzusetzen?

Antwort der Verwaltung:

Die vorhandenen Markierungen sind in der Vergangenheit zur Verdeutlichung für die Verkehrsteilnehmer aber ohne Rechtsgrund und mit Zustimmung des Straßenverkehrsamtes aufgebracht worden. Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung können nunmehr zur Verdeutlichung einer bestehenden Rechts- vor Links-Regelung sog. Haifischzähne markiert werden. Hierzu bedarf es allerdings einer Anordnung des Straßenverkehrsamtes. Seitens der Verwaltung wird in Verbindung mit der Polizei und dem Straßenverkehrsamt geprüft, an welchen Stellen diese Markierungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aufgebracht werden sollten. Hierzu erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt ein entsprechender Bericht.

 

 

Weitere Anfragen: