Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

Es ergeht folgender Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Klassenräume der Schulen zunächst nicht mit Luftreinigern ausgestattet werden.

Der Gemeinderat beschließt, besondere Funktionalräume in den Schulen, in Abstimmung mit den Schulleitungen und für die Gremien- und Ratsarbeit mit  Luftreinigern auszustatten. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden ggf. außerplanmäßig bereitgestellt. Sollten die Anschaffungskosten oberhalb der Vergabegrenze des Bürgermeisters sein, dann soll die Vergabevollmacht mittels eines Dringlichkeitsbeschlusses erteilt werden.

Das Anliegen wird in einer der nächsten Sitzungsfolgen noch einmal aufgegriffen.

 


Der Bürgermeister erteilt Herrn Webering das Wort. Dieser erläutert den Antrag der CDU-Fraktion (als Anlage 9 zum Protokoll ins Ratsinformationssystem –nur online- eingestellt). Verwaltungsintern erhält der Antrag die Nummer 2.
Herr Möltgen dankt Herrn Webering und bittet Herrn Wientges als Fachbereichsleiter III die inzwischen erfolgten Recherchen zum Thema vorzustellen, die ergeben haben, dass eine Ausstattung von 92 Räumen zu einer Investition von 327.000 € führen, die sich bei selbstreinigenden Geräten verdoppeln würde.

 

 

Stellungnahme FB III:

 

Die CDU-Fraktion hat am 03.11.2020 den Eilantrag gestellt, dass der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließen möge, für alle Schulklassen sogenannte „Luftreiniger“ noch in diesem Jahr anzuschaffen. Die dafür erforderlichen Kosten sollen durch Fördermittel und überplanmäßige Ausgaben finanziert werden.

Zur Verständlichkeit der Begrifflichkeiten wird zunächst der Unterschied zwischen Raumlufttechnischen Anlagen und den genannten „Luftreinigern“ erläutert. Raumlufttechnische Anlagen sind meist komplexe technische Systeme mit vielen einzelnen Anlagenkomponenten. Im Schulbau sind mit Ausnahme der WC-Bereiche solche Anlagen immer als Zu- und Abluftanlagen auszuführen. Das bedeutet, dass es eine aktive maschinelle gefilterte Frischluftzufuhr wie auch eine aktive maschinelle Abfuhr der verbrauchten Luft geben muss. Dazu gehören unter anderem Heizregister und Wärmerückgewinnungssysteme zu Erwärmung der einströmenden Luft, Filterkassetten, Ventilatoren, Kanalsystem uvm..

Die zur Diskussion gestellten Luftreiniger sind Umluftgeräte, die die Luft aus dem Raum ansaugen, durch integrierte Filterkassetten blasen und wieder im Raum verteilen.

Richtigerweise verweist die CDU-Fraktion in ihrem Antrag darauf, dass mit einer solchen Anschaffung mit erheblichen Kosten zu rechnen ist. Dabei ist die Spannweite je nach Ausführung des Gerätes relativ groß. Bei einem Gerät mit auswechselbaren Filtern ist nach ersten Einschätzungen mit ca. 3.000 €/Stück netto zu rechnen, bei einem Gerät mit Selbstreinigungs-funktion sogar mit etwa 5.000-6.000 €/Stück netto. Fraglich ist jedoch wie effektiv diese Selbstreinigungsfunktion ist, da es zu diesem Thema noch keine Studien oder Erfahrungsberichte gibt. Hinzukommen im laufenden Betrieb die Unterhaltungskosten wie zum Beispiel der Filterwechsel. Hier gibt es noch keine verlässlichen Aussagen, in welchem Rhythmus die Filter zu wechseln wären und ob hierbei besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sein würden. Eine weitere Frage ist, wie lange ein Filter mit Selbstreinigungsfunktion genutzt werden kann oder ob auch hier in bestimmten Zeitabständen ein Austausch erforderlich ist.

Ein Förderprogramm für die Beschaffung der genannten Luftfilteranlagen ist derzeit angekündigt, es gibt jedoch noch keine Möglichkeit einen Antrag dazu zu stellen. Sehr wohl gibt es ein Programm für das Corona-gerechte Um- und Aufrüsten raumlufttechnischer Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten, dabei geht es aber um Arbeiten an bestehenden raumlufttechnischen Anlagen (Begriffsbestimmung s.o.).

Neuanschaffungen werden nicht gefördert. Die Luftreiniger zählen im Übrigen nicht als raumlufttechnische Anlage im Sinne des Förderprogrammes. 

 

Die von der CDU-Fraktion genannten Kriterien entsprechen mit geringen Abweichungen im Grundsatz auch den Recherchen des Fachbereich III.

 

Sechsfacher Luftwechsel (CDU: gleich)

HEPA-Filter der Klasse H13 oder H14 (CDU: H14)

Geräuschemission max. 52 dB bei max. Leistung (CDU: Nennvolumen-strom < 56 dB)

 

Ob die Anschaffung solcher Luftreiniger für die Havixbecker Schulen funktional sind und wie die Möglichkeiten einer Förderung sind, wird aktuell durch den Fachbereich III geprüft.

 

Eine erste Abstimmung mit der Stadt Billerbeck hat ergeben, dass die Billerbecker für Räume mit Sondernutzung und in diesem Zusammenhang unzureichender Lüftungsmöglichkeit solche Luftreiniger anschaffen werden. Insgesamt wurden für diesen Zweck fünf Geräte bestellt, die voraussichtlich nächste Woche geliefert werden. Aussage zu den Klassenräumen war ganz klar, dass die Verwaltung sich den Empfehlungen des Umweltbundesamtes anschließt und die Vorgehensweise für die hygienische Luftreinhaltung für Klassenräume vorsieht, den Räumen über die freie Fensterlüftung saubere Frischluft zuzuführen. Luftreiniger sollen hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht angeschafft werden.

Kurzfristig wird in Zusammenarbeit mit der Stadt Billerbeck ein Termin mit einem Hersteller solcher Filteranlagen vereinbart, um technische Fragen und Details zu klären.

 

Aktualisierung 04.11.2020 - Fragen von Herrn Möltgen:

 

Erfordern die Räumlichkeiten, dass ALLE Klassenräume damit ausgestattet werden?

 

Um diese Frage abschließend zu beantworten, müssen die Schulen Raum für Raum begangen werden. Aktuell gehen wir vom FB III aber davon aus, dass alle Klassenräume eine ausreichende Lüftungsmöglichkeit haben.

 

Wie viele Geräte müssten beschafft werden?

 

AFG Altbau:       Fachräume: 10

                               Klassenräume: 27

                               Lehrerzimmer/-station: 4

 

AFG Neubau:    Fachräume: 11

                               Klassenräume: 12

                               Lehrerzimmer: 2

 

Grundschule:    Klassenräume: 21

                               Lehrerzimmer: 1

 

OGATA:               Klassenräume: 10

 

Musikschule:    Übungsräume, Gruppe: 4

                               Übungsräume, Einzel: 6

 

 

Sollen also alle Klassen- und Fachräume mit Raumluftfiltern ausgestattet werden, wie es der CDU-Antrag vorsieht, wären 92 Geräte anzuschaffen. Sollen zudem noch Lehrerzimmer und die Musikschule mit bedacht werden, kämen 17 Geräte hinzu. Bei einem Stückpreis von 3.000 € ergeben sich daraus 276.000 € bzw. 327.000€ netto. Sollen die Geräte mit Selbstreinigungsfunktion angeschafft werden, ist die Summe etwa zu verdoppeln.

 

 

Welche Kosten sind durch das Land gedeckt?

 

s.o.: Aktuell gibt es noch kein Förderprogramm.

 

 

Welche Eigenanteile sind einzurichten?

 

Aktuell Vollfinanzierung aus eigenen Mitteln.

 

 

Wie sieht der Beschaffungszeitraum aus?

 

Dazu gibt es keine gesicherten Angaben. Der Beschaffungszeitraum hängt von verschiedenen Faktoren ab. Z.B. welches Gerät beschafft werden soll und wie die Auslastung des Lieferanten ist. Stehen die finanziellen Mittel bereit? Aber auch Formalia, wie welches Vergabeverfahren durchzuführen ist, haben Einfluss auf den Beschaffungszeitraum.

 

 

Welchen Installationsaufwand gibt es?

 

Nahezu keinen. Das Gerät wird mit einem Schuko-Stecker in die Steckdose gesteckt. Es wäre jedoch zunächst im lokalen Stromnetz zu prüfen, ob die Lastspitzen bei der Anschaffung für jeden Klassenraum abgedeckt werden können.

 

 

Elternanfrage und Vorschlag Dr. Habbel:

 

In einer Presseinfo der Max-Planck-Gesellschaft sind die Beteiligten der AFG auf eine selbstkonstruierte Lüftungsanlage gestoßen, die sich mit Materialien aus dem Baumarkt nachbauen lasse.

Bei der genannten Konstruktion handelt es sich um eine reine Abluftanlage mit Frischluftzufuhr durch Überströmung durch geöffnete Fenster. Eine solche Anlage kann nach Meinung des Fachbereichs III durch den Schulträger bzw. das Bauamt nicht installiert werden. Wenn wir als Gemeinde eine Lüftungsanlage installieren, sind die relevanten Richtlinien und Gesetze zu beachten und tiefergehende Planungen und Berechnungen sowie ein Genehmigungsverfahren durchzuführen. Eine gesetzliche Forderung zum Beispiel sieht vor, dass bei Lüftungsanlagen eine Wärmerückgewinnung vorzusehen ist. Außerdem wäre in einem Klassenraum auch eine Zuluftanlage notwendig.

 

Rein funktional ist zudem zu bedenken, dass sobald die Abluftanlage in Betrieb ist, mindestens ein Fenster zu öffnen ist, um die Frischluftzufuhr zu gewährleisten. Andernfalls würde die Zuluft z.B. unter der Tür durch aus den Flurbereichen gezogen und könnte ebenfalls bedenkliche Qualität haben. Dadurch würde jedoch wie auch bei der freien Fensterlüftung, kalte Luft von außen in den Raum gezogen und eine Erhöhung des Komfortgefühls wäre nicht zu erwarten. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Durchströmung und zur Verhinderung von Zugerscheinungen in Fensternähe müsste die zu öffnende Fensterfläche zumindest überschlägig berechnet werden.

 

Im Anschluss daran verliest Herr Wientges einen Beschlussvorschlag.

Herr Webering bittet, diesen noch um den Vorschlag zu ergänzen, dass die Situation in der kommenden Ratssitzung nochmals betrachtet werde, die Ratsmitglieder erklären sich einverstanden und Herr Möltgen lässt über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.

Anmerkung der Verwaltung:

Eine Sachstandsmeldung wird in der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2020 gegeben.

 


Abstimmungsergebnis: