Ich verweise hier zunächst auf die Bekanntgabe des Bürgermeisters unter dem TOP 4.6 „Sanierung der Schützenstraße“ sowie der damit einhergehenden Anlage 5 in der Sitzung des Gemeinderates am 08.10.2020.

 

Hier wurde schon auf das Gespräch am 19.10.2020 mit dem Kreis Coesfeld als Straßenbaulastträger und der Gemeinde hingewiesen. Dieses hat inzwischen stattgefunden.

 

Der Kreis Coesfeld hat mir nun mit Schreiben vom 28.10.2020 weitergehende Informationen gegeben, die für eine eventuelle (Um-)Planung der K51 von Relevanz sind.

Falls wir Änderungswünsche zur bestehenden Planung wünschen, so werden wir gebeten, diese dem Kreis Coesfeld spätestens bis zum 15.12.2020 mitzuteilen.

 

Aufgrund des sehr engen Zeitfensters beabsichtige ich, Ihnen zur nächsten Sitzungsfolge auf Grundlage des jetzigen Kenntnisstandes, eine entsprechende Verwaltungsvorlage zu erarbeiten.

 

Das Schreiben des Kreises Coesfeld ist als Anlage 4 zum Protokoll im Ratsinformationssystem -online- eingestellt.