Herr Spüntrup regt an, bei der Vermarktung der Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet Hohenholter Str. III den Bürgermeister als erste Kontaktadresse anzugeben. Dies diene der Wertschätzung der Kaufinteressenten.

 

Antwort der Verwaltung:

Dies wird so schon praktiziert. Auf Flyern oder im Internet ist die Kontaktadresse des Bürgermeisters angegeben.