Herr Hense möchte wissen, ob vor dem Hintergrund des Urteils vom Verfassungsgerichtshofs vom 30.10.2012 der Haushalt 2013 der Gemeinde Havixbeck eingebracht und beschlossen werden muss.

 

Antwort der Verwaltung:

Grundsätzlich sieht die Gemeindeordnung NRW vor, dass ein Haushalt noch vor Beginn des Haushaltsjahres im alten Kalenderjahr beschlossen wird. Im  Haushaltsberatungsverfahren 2012 ist kritisiert worden, dass eine Beschlussfassung den politischen Mandatsträgern angesichts fehlender Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 ff. schwer falle.

 

Derzeit wird sowohl im Finanzzentrum Baumberge als auch im Rathaus in Havixbeck mit Hochdruck an der Erstellung des Jahresabschlusses 2009 gearbeitet. Die Arbeiten sind soweit vorangeschritten, dass die Prüfung einzelner Themengebiete durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH aus Dülmen) bereits im Laufe des Monats November 2012 beginnt. Die wesentliche Prüfung mit Präsenzzeit vor Ort soll in der Woche ab dem 10.12.2012 erfolgen. Anschließend ist bis Anfang 2013 die Berichtserstellung durch die Wirtschaftsprüferin vorgesehen. Vorbehaltlich etwaiger Änderungsnotwendigkeiten soll der Jahresabschluss Ende Januar/Anfang Februar 2013 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden. Der Feststellungsbeschluss durch den Gemeinderat könne in der für den 07.03.2012 terminierten Ratssitzung erfolgen.

 

Der Haushaltsentwurf 2013 soll lt. derzeitiger Planung ebenfalls am 07.03.2012 in den Gemeinderat eingebracht werden.

Formal wird zwar die in der Gemeindeordnung NRW normierte Vorgabe des Beschlusses im Vorjahr nicht eingehalten. Hierdurch werden der Gemeinde Havixbeck jedoch wie in Vorjahren keine Nachteile entstehen. Im Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung werden nämlich die übertragenen investiven Ansätze abgearbeitet. Darüber hinaus werden natürlich im laufenden Geschäft die sachlich unabweisbaren und zeitlich nicht aufschiebbaren Zahlungen (z.B. auf Grundlage von vertraglichen Verpflichtungen) auch ohne formell beschlossenen Haushalt geleistet.

 

Nach Erstellung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2010 bis 2012 sollen Haushalte jedoch fristgerecht eingebracht und beschlossen werden.