Die Verwaltung wird den Sachverhalt noch einmal eingehend prüfen. Hierzu werden zunächst die Bestandsdaten und die Höhensituation per Nivellement erfasst. Die erforderlichen Maßnahmen einer äußeren und inneren barrierefreien Erschließung, einschließlich einer Kostenberechnung nach DIN 276, werden ausgearbeitet. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur Ende 2020 oder Anfang 2021 präsentiert werden.

 

 

((Die Antwort bezieht sich auf den

 

Neuantrag Seniorenunion CDU auf Behindertengerechte Gestaltung des Hauses Sudhues (unter TOP 4.8 im Gemeinderat am 25.06.2020 bekannt gegeben)

 

Es liegt ein Neuantrag der Seniorenunion CDU vom 12.06.2020 auf behindertengerechte Gestaltung des Hauses Sudhues vor. Der Antrag wird dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur, dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Gemeinderat zugewiesen und ist als Anlage 4 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt))